Das Zeugnis entspricht der Note 1, ist aber etwas knapp ausgefallen, es fehlen z.B. Aussagen zur Befähigiung und zur Arbeitswseise. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Praktikums-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf.
Insbesondere wäre auch eine Erfolgsaussage zu den konkreten Aufgaben zu erwarten:
Wurde der neue Internetauftritt der Serviceabteilung fertiggestellt?
Wurde die Entwicklung einer Kundenzufriedenheitsbefragung erfolgreich erfolgreich abgeschlossen?
(usw.)
Wenn ein Arbeitsverhältnis an einem "krummen Termin" (21.07. statt 31.07) endet, sollte der Hinweis auf ein fristgerechtes/ verereinbarungsgemäßes Ausscheiden nicht fehlen. Ein krummes Beendigungsdatum gilt als Hinweis auf eine fristlose Kündigung.
Formulierungen wie „Wir lernten ihn/sie als ... kennen“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung gedeutet werden. Vgl. auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"