Autor Thema: Kann man das Arbeitszeugnis benutzen oder besser nicht?  (Gelesen 2519 mal)

Mustermann

  • Gast
Kann man das Arbeitszeugnis benutzen oder besser nicht?
« am: September 26, 2013, 11:50:32 Vormittag »
Hallo liebe Experten, meinen ersten Job darf ich vor Ende meiner Probezeit beenden. Ich wurde gegangen. Da ich nicht sonderlich zufrieden war, werde ich mich in Zukunft in einer anderen Branche bewerben. Meine Frage ist nur, kann ich das Arbeitszeugnis in meinen weiteren Bewerbungen anfügen, oder sollte ich es besser weglassen? Vielen Dank für Eure Bewertung und Einschätzung!

"Eine umfassende Beurteilung ist aufgrund der bisherigen kurzen Mitarbeit noch nicht möglich. Wir können jedoch sagen, dass Herr Mustermann die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllte. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er immer gute Arbeitsergebnisse. Sein kollegiales Wesen sicherte ihm zudem immer ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern. Im Umgang mit Kunden war er jederzeit freundlich und respektvoll.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn Mustermann endet zum "soundsovielten". Wir verlieren in ihm einen guten Mitarbeiter und bedauern sein Ausscheiden. Wir wünschen ihm weiterhin beruflich und privat alles Gute."

Maggy

  • Gast
Re: Kann man das Arbeitszeugnis benutzen oder besser nicht?
« Antwort #1 am: September 27, 2013, 08:57:05 Vormittag »
Dafür dass "eine umfassende Beurteilung aufgrund der bisherigen kurzen Mitarbeit" nicht möglich ist geht das Zeugnis aber sehr genau und mit guten Noten auf den Erfolg (Qualität der Ergebnisse) und das Verhalten ein. Warum kann man dann nicht auch die Motivation, die Fähigkeiten (z.B. rasche Auffassungsgabe) usw. benoten? Das wäre doch viel naheliegender als der Erfolg, weil die Motivation vom ersten Tag an da ist, der Erfolg sich aber vielleicht erst nach der Einarbeitung einstellt. Warum fehlt der wichtige Dank, wenn man das Ausscheiden doch bedauert?  Ich nehme an, du warst mehrere Monate dort, dann kann man auch die Leistung vollständig bewerten. Schau mal in die Urteilsdatenbank von www.arbeitszeugnis.de unter "Zeugnisanspruch", da heißt es z.B.

Zitat
Ein Arbeitnehmer hat auch bei kurzer Beschäftigung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein junger Mann arbeitete sechs Wochen lang als Pförtner bei einem Unternehmen und wurde dann krank. Als er 14 Tage später noch nicht wieder arbeitsfähig war wurde ihm gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihm ein Arbeitszeugnis aus, dass nur drei Sätze enthielt (...) 

Zitat
Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt hat. (...)
- LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63


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