Autor Thema: Kann man sich damit bewerben?  (Gelesen 3352 mal)

Eltern

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Kann man sich damit bewerben?
« am: März 29, 2006, 19:29:33 Nachmittag »
Unser Sohn bekam gestern ein Zwischenzeugnis.

Sind wir als Eltern überempfindlich, oder gibt es berechtigte Zweifel?
Was wir in den Lehrjahren so mitbekommen haben, kam er mit den Vorgesetzen, den Kollegen und seiner Arbeit sehr gut zurecht. Er ist sehr beliebt. Berufsschule ca. Note 3.



Herr xx erlernt seit dem xx in unserem Unternehmen den Beruf des Fachinformatikers Fachrichtung Anwendungsentwicklung.

Die Ausbildungsinahalte werden gemäß der Ausbildungsordnung vermittelt.

Er hat sich stets gut für die Erreichung der Ausbildungsziele eingesetzt. Er zeigte bei allen Ausbildungsinhalten eine gute Auffassungsgabe. Herr xx hat sich mit Erfolg alle wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse seines Berufsbildes angeeignet. Seine Lern- und Arbeitsweise war gut. Herr xx erledigte die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben quantitativ und qualitativ gut. Herr xx hat während der Ausbildungszeit unsere Erwartungen in jeder Hinsicht erfüllt.

Die Zusammenarbeit mit Herrn xx war gut. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden war voll zufriedenstellend. Er verheilt sich sehr hilfsbereit und kollegial.

Wir danken ihm für die angenehme Zusammenarbeit während der bisherigen Ausbildungszeit.


Er hatte gar keinen Kundenkontakt. Voll Zufriedenstellend hört sich in unseren Ohren eher schlecht an.
Vorgesetzte sind gar nicht erwähnt.
Er hat sich stets gut eingesetzt, heißt das versucht aber nicht geschafft?

Vielen Dank für etwaige Antworten!

Klaus Schiller

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Kann man sich damit bewerben?
« Antwort #1 am: März 30, 2006, 19:07:29 Nachmittag »
Die Aussagen entsprechen der Note "befriedigend", was durchaus bereits als Kritik an der Leistung gedeutet werden muss. Auch die Ausdrücke "voll zufriedenstellend" oder "unsere Erwartungen in jeder Hinsicht erfüllt" verweisen auf die Note "befriedigend". Das Zeugnis fällt zudem sehr knapp aus, es fehlen vor allem Angaben zur Motiviertheit. Auch die Vorgesetzten und Kollegen müssen genannt sein, wenn nicht der Eindruck enstehen soll, dass das Verhalten "nicht der Rede wert" war.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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