Autor Thema: Komische Floskeln, noch nie gehört  (Gelesen 3195 mal)

gast

  • Gast
Komische Floskeln, noch nie gehört
« am: Juni 22, 2005, 12:52:51 Nachmittag »
Hallo ihr Lieben!

War für 4 Monate in einem befristeten A.verhältnis. Nun meine Frage, da ich diese Floskeln noch nicht so gelesen habe.

Frau x, geboren am xx, war vom xx bis xx befristet in unserem Unternehmen als Mitarbeiterin im Sekretariat beschäftigt.

In dieser Funktion waren ihr folgende Aufgaben übertragen:
....
...
...

Wir lernten Frau x als sehr zuverlässige, einsatzfreudige u. selbständig arbeitende Mitarbeiterin kennen. Die ihr übertragenden Aufgaben erfüllte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten u. Mitarbeitern war jederzeit verbindlich und korrekt.

Für den weiteren Lebensweg wünschen wir viel Glück und Erfolg und danken für die positive Zusammenarbeit.

Sonst würd ich sagen, wäre das Zeugnis ok. Bin etwas unsicher bei den fetten Begriffen. Hatte auch nicht so das beste Verhältnis mit der, die das Zeugnis geschrieben hat. Sie ist die Frau vom Chef. Deswegen muss ich umso mehr jedes Wort auseinaderpflücken.

Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank schon einmal.

P.S. Falls Rechtschreibfehler vorhanden sind, mein Fehler, Zeugnis ist Fehlerfrei.

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Komische Floskeln, noch nie gehört
« Antwort #1 am: Juni 22, 2005, 17:06:41 Nachmittag »
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten u. Mitarbeitern war jederzeit verbindlich und korrekt.
Das Adjektiv „korrekt“ ist als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen. "Verbindlich" ist ein nicht unumstrittenes Attribut, wird in diesem Fall aber nicht negativ gemeint sein. Insgesamt handelt es sich aber um eine nur durchschnittliche Verhaltensbewertung, in der zudem eine Aussage zum Verhalten zu Externen fehlt.

Für den weiteren Lebensweg wünschen wir viel Glück und Erfolg und danken für die positive Zusammenarbeit.
Auf den Glückswunsch sollte verzichtet werden, da er negativ für Beurteilte ausgelegt werden könnte (benötigt Glück zum beruflichen (privaten) Weiterkommen, die Leistungen allein reichen dafür nicht aus).
Das Adjektiv "positiv" ist an dieser Stelle im Sinne von "erfolgreich" gemeint.  

Unabhängig von diesen Punkten handelt es sich um eine viel zu knappe Bewertung.  Der Leistungteil nennt lediglich drei Attribute ("zuverlässig, einsatzfreudig, selbständig"), das ist für eine Sekretariatsstelle viel zu wenig. Weder Fähigkeiten noch Wissen (u.a. EDV) oder Arbeitsqualität werden bewertet. Die "vollste Zufriedenheit" (=Gesamtnote 1) ist daher nicht glaubwürdig.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

gast

  • Gast
Komische Floskeln, noch nie gehört
« Antwort #2 am: Juni 23, 2005, 09:39:12 Vormittag »
Guten Morgen Herr Schiller!

Vielen vielen Dank schonmal für die Antwort.


Sonnigen Tag noch...


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Formulierungen die ich so noch nicht gehört habe ?

Begonnen von Karsten M.

2 Antworten
3389 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 18, 2006, 19:12:30 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Gehört Fristlose Kündigung ins Arbeitszeugnis?

Begonnen von Vee

5 Antworten
7918 Aufrufe
Letzter Beitrag September 23, 2007, 11:21:10 Vormittag
von Gast567
xx
gehört sowas in ein Arbeitszeugnis?

Begonnen von Dreamliner

2 Antworten
2244 Aufrufe
Letzter Beitrag März 22, 2017, 12:08:48 Nachmittag
von Dreamliner
xx
gehört Erziehungsurlaub in das Arbeitszeugnis

Begonnen von banniken

1 Antworten
2482 Aufrufe
Letzter Beitrag August 30, 2005, 22:42:17 Nachmittag
von Klaus Schiller