Autor Thema: Korrektur nach 2 Jahren?  (Gelesen 6112 mal)

Julia

  • Gast
Korrektur nach 2 Jahren?
« am: Mai 03, 2013, 23:27:43 Nachmittag »
Hallo Zusammen,

bin vor zwei Jahren nicht ganz freiwillig (Aufhebungsvertrag) nach fast 10 Jahren aus einem großen Industrieunternehmen ausgeschieden.
Damals wurde mir ein unverschämtes Zeugnis ausgestellt, welches ich mit Hilfe einer Rechtsanwältin korrigieren lies.

Nach jetzt fast zwei Jahren und einer Weiterbildung befinde ich mich wieder in der Bewerbungsphase. Leider ist mir
aufgefallen, dass sich immer noch kleine "codierungen" im Zeugnis befinden. Ein Rechtschreibfehler und ein vorgesetztes i.A. der
unterschreibenden Personalerin machen einen schlechten Eindruck. Außerdem wurde geschrieben "verlässt das Unternehmen" anstelle
von "verlässt unser Unternehmen".Meine Frage, besteht nach so langer Zeit noch die Möglichkeit
eine Korrektur durchführen zu lassen?

Viele Grüße
Julia

Kalli66

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #1 am: Mai 04, 2013, 21:21:09 Nachmittag »
Eine offizielle Frist gibt es nicht, aber schau mal in die Urteilsdatenbank unter http://www.arbeitszeugnis.de/Berichtigung.php. Da findest du die entsprechenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Zwei Jahren ist wohl wirklich zu lange gewartet. Was sich immer empfiehlt ist eine komplette Analyse wie den Zeugnistest von arbeitszeugnis.de machen zu lassen. Das erspart späte Überraschungen. Aber unabhängig davon: "i.A." ist zwar wirklich nicht das beste Kürzel, aber sofern du keine Führungskraft bist wird das kaum jemand negativ deuten. Ebenso ist es völlig egal, ob es "das Unternehmen" oder "unser Unternehmen" heißt, gemeint ist unmissverständlich der Arbeitgeber.

Julia

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #2 am: Mai 04, 2013, 23:45:14 Nachmittag »
Hallo Kalli,

erstmal vielen lieben Dank für den Link. Werde ich mich damit mal auseinandersetzen...
Naja, es sind jetzt genau 17 Monate vergangen, nachdem die Rechtanwältin, die sogar Buchautorin ist,
mein Zeugnis korrigiert hat. Du meinst also, dass ein i.A vor dem Namen, der übrigens mehr oder weniger
ein Kürzel darstellt, nicht so bedenklich ist!? Sorry, bin leider ein wenig sensibel geworden, was dieses Thema angeht.
Ich habe von einer ehemaligen Kollegin, deren schwester in der Personalabteilung der Firma arbeitet erfahren, dass der
Personalchef regelmäßig  "Seminare" besucht, die sich mit verschlüsselungstechniken in Arbeitszeugnissen befassen.

Habe irgendwie die totale Panik, dass meine Bewerbungen, die ich an grosse Unternehmen schicke, geleich auf dem Haufen der Absagen enden.
Mich würde mal interessieren, wie die Personaler soetwas bewerten?

Grüße
Julia



Kalli66

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #3 am: Mai 06, 2013, 13:03:20 Nachmittag »
Die i.A: Unterzeichnung ist nicht  ideal, aber kommt trotzdem sehr oft vor. Im Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Prof Arnulf Weuster und Brigitte Scheer heißt es hierzu auf S. 127f:

Mit Blick auf die Praxis der Zeugniserteilung genügt es u. E. in der Regel, wenn wenigstens eine der Unterschriften den genannten Anforderungen entspricht. Auch wenn der Zeugnisinhalt teilweise oder ganz von einem Gericht formuliert wurde, ist das Zeugnis vom Arbeitgeber bzw. einer vertretungsberechtigten Person zu unterschreiben. Wird ein qualifiziertes Zeugnis von einem Vertreter unterzeichnet, so müssen das Vertretungsverhältnis und die Funktion des Unterzeichners durch Zusätze wie i. V. oder ppa. und durch eine Positions- oder Funktionsangabe wie zum Beispiel „Personalleiter" oder „Betriebsleiter" oder „Geschäftsleitung" bei der Unterschrift erkennbar sein. Funktionsangaben wie „Rechtsabteilung" oder „Law Department" können, außer bei Mitarbeitern dieses Bereiches, zu Spekulationen über Streitigkeiten Anlass geben und sollten daher vermieden werden. Die Bedeutung eines Zeugnisses kann gesteigert werden, wenn es nicht nur durch den unmittelbaren Vorgesetzten, sondern vom Arbeitgeber oder von einem Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung unterschrieben wird.
Der Unterzeichner muss erkennbar ranghöher sein als der Arbeitnehmer. Aus diesem Grunde reicht die alleinige Unterschrift durch einen lediglich mit „i. A." Zeichnenden oft nicht aus; sie sollte sogar bei allen Arbeitnehmer möglichst vermieden werden. Selbst die Zweitunterschrift durch einen mit „i. A. "Zeichnenden wirkt in qualifizierten Zeugnissen leitender Mitarbeiter abwertend. Auch bei anderen Arbeitnehmern ist sie in qualifizierten Zeugnissen problematisch, da in der Praxis der rechts Unterzeichnende (Zweitunterschrift) in der Regel als der eigentliche Verfasser des Schriftstücks gilt.

Julia

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #4 am: Mai 06, 2013, 17:14:50 Nachmittag »
Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich war zwar keine Angestellte in einer leitenden Funktion, aber als gelernte Bürokauffrau doch qualifiziert.
Werde morgen mal versuchen, die Anwältin zu erreichen.
Mal schauen, ob sich da nach 1 1/2 jahren noch was machen lässt...

Was würdet Ihr mir empfehlen, dass Zeugnis einfach weglassen wäre irgendwie zu einfach und erst recht verdächtig!?
Mir ist zwar völlig bewusst, dass das Urkundenfälschung ist, aber den Rechtschreibfehler würde/könnte ich selber beheben.
 

Viele Grüße
Julia

Gast

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #5 am: Mai 07, 2013, 22:46:25 Nachmittag »
Konzentrier Dich lieber darauf, dass Dein Anschreiben und Dein Foto in Deiner Bewerbung passen.

Demel

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #6 am: Mai 09, 2013, 12:35:04 Nachmittag »
Bei Bewerbungen sind Zeugnisse obligatorisch.Wenn ein Bewerber ein Zeugnis weglässt oder vorgibt, es nie angefordert/ erhalten zu haben, geht man immer vom schlimmsten aus  (Note 5, fristlose Kündigung...). Aber das mit der i.A. Unterzeichnung siehst du viel zu dramatisch, ich glaube kaum, dass das jemandem negativ auffällt. 

Julia

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #7 am: Mai 10, 2013, 17:50:02 Nachmittag »
Hallo Demel,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Du hast bestimmt/ hoffentlich Recht.
Nur ist es so, dass ich bei diesem Unternehmen hinter jedem Busch den Teufel vermute.
Glaubt mir, ich habe da eine Menge erlebt...
Ich weiss halt ganz genau, dass diese Zweitunterschrift mit i.A. inkl. Paraphe eine
Provokation darstellen soll. Nach dem ich damals das Zeugnis von der Anwältin überarbeiten lies,
haben sie aus Trotz diesen "Hinweis" eingebaut.
Trotzalledem habe ich nächste Woche ein Vorstellungsgespräch ;-)

Liebe Grüße
Julia

Demel

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #8 am: Mai 12, 2013, 14:55:41 Nachmittag »
Eine Paraphe darf es eingentlich nicht sein, siehe Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de:

Zitat
Wie unter bestimmten Schriftsätzen so reicht auch unter einem Zeugnis eine Paraphe als Unterschrift nicht aus.
- LAG Hamm 28.3.2000

Aber das würde ich als rein formales Problem betrachten, ohne Einfluss auf die Bewertung der Leistung. Was immer zu empfehlen ist: mach direkt nach Erhalt eines Zeugnisses den "Zeugnistest", dabei erfährst du alles, was du wissen musst.

Julia

  • Gast
Re: Korrektur nach 2 Jahren?
« Antwort #9 am: Mai 12, 2013, 21:26:27 Nachmittag »
Hallo,

ein formelles Problem mit weitreichender Wirkung...;-( Wie ich oben schon schrieb, ist die Sache jetzt schon 1 1/2 jahre her.
Für mich im nachhinein ein klares (erfolgreiches) nachtreten der Personalabteilung!
Die Rechtsanwältin, mit der ich am Mittwoch ein Telefonat hatte, gab sich eher zugeknöpft. Sie will sich die Unterlagen nochmal ansehen.
Eine Aussage, ob da nach so langer Zeit noch was zu machen ist, traf sie aber nicht.
Meiner Meinung nach müsste doch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht so einen "Hinweis" bemerken!?

Werde mitte der nächsten Woche nochmal bei Ihr anrufen.

Lieber Gruß
Julia


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