Autor Thema: Kosten zur Überprufung des zeugnisses durch Anwalt  (Gelesen 4423 mal)

Ira Bond

  • Gast
Kosten zur Überprufung des zeugnisses durch Anwalt
« am: März 16, 2006, 01:26:29 Vormittag »
Hallo,

kann jemand mir konkret und genau sagen wie ein Anwalt die Kosten zur Überprufung eines Zeugnisses festslegt?

Ich habe mehrere Anwälte angerufen und bekommen Beträge von €100 bis €500 zu hören.

Müssen sie sich nach dem RVG abbrechnen?  Wenn ja, wie stellen sie den Wert fest woraus sie die Gebühen berechnen? etwa in Monatslohn?

oder dürfen sie verlangen Stundensatz für die Überprufung?

Oder darf man ein Pauschalkosten vereinbaren?

Ich suche verzweifelt nach diese Antwort. leider geben mir die Anwälte kein genaue Aussage.

Maggy

  • Gast
Kosten zur Überprufung des zeugnisses durch Anwalt
« Antwort #1 am: März 16, 2006, 12:39:47 Nachmittag »
Anwälte müssen nach der Gebührenordnung abrechnen, da bist du schnell weit mehr als 100 Euro los. Meiner Ansicht nach macht es keinen Sinn, einen Anwalt mit der Analyse zu beauftragen. Es ist einfach zu teuer und Anwälte kennen sich gut mit der rechtlichen Seite aus, aber nicht mit der sprachlichen. Ein Anwalt beschäftigt sich vielleicht 3, 4 mal im Jahr mit Zeugnissen und hat z.B. nicht die Erfahrung und auch nicht die Datenbanken, die eine auf die Zeugnissprache spezialisierte Firma (wie arbeitszeugnis.de) hat. Und weiß daher gar nicht, was die Formulierungen bedeuten sollen. Die meisten Anwälte greifen auf den Schleßmann zurück, ein juristisches Fachbuch, das nur wenige pauschale Formulierungen bereit stellt.

Hier ist ein Beispiel für eine Analyse : http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Ich hoffe, das hilft dir weiter
Maggy

Ira Bond

  • Gast
Kosten zur Überprufung des zeugnisses durch Anwalt
« Antwort #2 am: März 16, 2006, 19:24:39 Nachmittag »
Zitat von: "Maggy"
Anwälte müssen nach der Gebührenordnung abrechnen


Ja aber wie genau? Nehmen sie ein monatsgehalt als streitwert? welchem Paragraf in RVG gilt?

es muss dann das gleiche kosten egal zu welchem Anwalt ich gehe. Dies war aber nicht den Fall.

Mike

  • Gast
Kosten zur Überprufung des zeugnisses durch Anwalt
« Antwort #3 am: März 16, 2006, 19:52:38 Nachmittag »
Schau mal her nach: http://kostenrechner.finanztip.de/kostenrechner/anwalt/index.html
Da kannst du die Anwaltskosten selbst berechnen. Streitwert ist ein Bruttogehalt.

Aber ich stimme Maggy zu, für eine Analyse oder die Formulierung eines Zeugnisses ist ein Anwalt wirklich nicht der richtige Ansprechpartner. Da brauchst du einen Zeugnisprofi. Stell den Text doch mal hier im Forum ein und bitte Herrn Schiller (Experte bei arbeitszeugnis.de), dazu Stellung zu nehmen.
LG
Mike

Fachmann

  • Gast
Wenn Anwalt nötig -> Pauschalhonorar für Erstberatung
« Antwort #4 am: März 21, 2006, 22:04:31 Nachmittag »
Hallo,

es macht sicher keinen Sinn einen Anwalt zur Überprüfung des Zeugnisses ohne jeglichen Verdacht zu engagieren. Hast Du jedoch bei der ein oder anderen Formulierung schon Bedenken (Formulierungsübersetzer sind ja zahlreich im Internet vorhanden) kannst Du mit einem Anwalt für die Beratung durchaus ein Pauschalhonorar ausmachen. Je nach Anwalt wird dies um die 150 EUR / Stunde betragen. Manche bieten günstige Erstberatungspreise.

Viel Glück


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