1. Muß das Praktikum in diesem Zeugnis erwähnt sein?Hier ist zwischen einer „Erwähnung“ und einer Bewertung des Praktikums zu unterscheiden. Eine Erwähnung („..trat am DATUM in unser Unternehmen ein, nachdem sie zuvor bereits ein Praktikum bei uns absolviert hatte“) ist üblich, um den Werdegang im Unternehmen nachzuzeichnen. Etwas anders ist es, wenn das Zeugnis das Praktikum UND die anschließende Beschäftigungszeit zusammenfassend bewertet. Ein separates Praktikumszeugnis ist generell sinnvoller, da die Anforderungen an Praktikanten andere sind als an Angestellte.
2. Was bedeutet:
a) Frau H. identifizierte sich mit Ihren Aufgaben.
b) Frau H. war eine motivierte Mitarbeiterin, welche die Ihr gesteckten
Ziele konsequent verfolgte.
c) Fra H. hatte oft gute Ideen und gab weiterführende Anregungen.
d) Wir bescheinigen Frau H. gerne, dass sie äußerst sicher und bestimmt
in Ihrem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte. Es handelt sich um Standardformulierungen, die Sie auch in unserer Textbaustein-Datenbank finden. Sie beziehen sich auf die Bereitschaft (a, b), die Befähigung (c) und das Verhalten (d).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Leistungsaussagen (a-c) sind eher durchschnittlich, entscheidend wäre aber die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit. Die Verhaltensaussage soll laut Autor der Note 1 entsprechen, ist aber missverständlich. Ein „bestimmtes“ Auftreten, gerade in der Probezeit oder gar bei Praktikanten, kann schnell den Eindruck von Arroganz wecken.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php