Autor Thema: Kündigung durch den AG in der Probezeit nach Unfall  (Gelesen 2990 mal)

anja

  • Gast
Kündigung durch den AG in der Probezeit nach Unfall
« am: September 12, 2005, 09:15:29 Vormittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider hatte ich in der Probezeit einen Unfall, welcher mich ca. 10-12 Wochen "außer Gefecht" setzt. Mein AG hat mich in der Probezeit, während der Krankheit , was erlaubt ist, gekündigt. Zuvor habe ich in diesem Unternehmen aber ein zweimonatiges vom Arbeitsamt gefördertes Praktikum gemacht und bin übernommen worden.
Nun habe ich ein Zeugnis erhalten, welches einige Fragen aufwirft und würde mich über einen fachlichen Rat sehr freuen.

1. Muß das Praktikum in diesem Zeugnis erwähnt sein?
2. Was bedeutet:
    - Frau H. identifizierte sich mit Ihren Aufgaben.
    - Frau H. war eine motivierte Mitarbeiterin, welche die Ihr gesteckten
       Ziele konsequent verfolgte.
    - Fra H. hatte oft gute Ideen und gab weiterführende Anregungen.
    - Wir bescheinigen Frau H. gerne, dass sie äußerst sicher und bestimmt    
       in Ihrem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte.

(Gerade der letzte Punkt irritiert mich sehr. )

Schonmal vielen Dank & freundliche Grüsse

Klaus Schiller

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Kündigung durch den AG in der Probezeit nach Unfall
« Antwort #1 am: September 13, 2005, 00:03:24 Vormittag »
1. Muß das Praktikum in diesem Zeugnis erwähnt sein?
Hier ist zwischen einer „Erwähnung“ und einer Bewertung des Praktikums zu unterscheiden. Eine Erwähnung („..trat am DATUM in unser Unternehmen ein, nachdem sie zuvor bereits ein Praktikum bei uns absolviert hatte“) ist üblich, um den Werdegang im Unternehmen nachzuzeichnen. Etwas anders ist es, wenn das Zeugnis das Praktikum UND die anschließende Beschäftigungszeit zusammenfassend bewertet. Ein separates Praktikumszeugnis ist generell sinnvoller, da die Anforderungen an Praktikanten andere sind als an Angestellte.

2. Was bedeutet:
a) Frau H. identifizierte sich mit Ihren Aufgaben.
b)  Frau H. war eine motivierte Mitarbeiterin, welche die Ihr gesteckten
Ziele konsequent verfolgte.
c)  Fra H. hatte oft gute Ideen und gab weiterführende Anregungen.
d)  Wir bescheinigen Frau H. gerne, dass sie äußerst sicher und bestimmt
in Ihrem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte.

Es handelt sich um Standardformulierungen, die Sie auch in unserer Textbaustein-Datenbank finden. Sie beziehen sich auf die Bereitschaft (a, b), die Befähigung (c) und das Verhalten (d).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Leistungsaussagen (a-c) sind eher durchschnittlich, entscheidend wäre aber die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit. Die Verhaltensaussage soll laut Autor der Note 1 entsprechen, ist aber missverständlich. Ein „bestimmtes“ Auftreten, gerade in der Probezeit oder gar bei Praktikanten, kann schnell den Eindruck von  Arroganz wecken.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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