Autor Thema: Kündigungstermin per Anwalt durchgesetzt - jetzt Quittung ?  (Gelesen 3003 mal)

Carsten

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Kündigungstermin per Anwalt durchgesetzt - jetzt Quittung ?
« am: November 19, 2005, 21:51:56 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

kurz zur Kündigungssituation:
Habe sehr gutes Angebot erhalten, sollte so schnell wie möglich beginnen und habe Vertrag nach neuer gesetzlicher Kündigungsfrist von einem Monat fristgerecht (so meinte ich nach anwaltlicher Beratung) gekündigt.
Der Vertrag von 1991 beeinhaltete noch Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Quartalsende --  ein Anschlussvertrag 2000 (wurde nach 2 monatigem Arbeitsplatzwechsel zurückgeworben) enthielt jedoch Lücken zum Kündigungsverhalten des Arbeitnehmers.

So, nun wollte Arbeitgeber mich nicht zum gekündigten Termin gehen lassen und stellte sich bis kurz vor dem Arbeitsgerichtstermin quer.
Alle bisherigen Zeugnisse/Zwischenzeugnisse der Firma ( wurde mehrfach verkauft / Wechsel der Geschäftsführer) sind mit `sehr gut´ bewertet und nun Folgendes:

Dauer, Position( stellvertretender Dispositionsleiter Spedition), Aufgabengebiet ok - aber nun folgt:

Herr XXX hatte sich nach seiner Ausbildung schnell in sein Aufgabengebiet eingearbeitet und sich mit Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein der Disposition in unserem Hause gewidmet. Engagiert setzte sich Herr XXX für eine effektive und rationelle Disposition in unserem Hause ein. Wir haben Herr XXX als einen zuverlässigen, flexiblen und ehrlichen Mitarbeiter kennen gelernt, der die an ihn gestellten Herausforderungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit bewältigte.

Herr XXX beendete das Arbeitsverhältnis zum XXX .Wir bedauern seine Entscheidung und wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute.
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Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten fehlt --- darf hier evtl. Ärger über meine Kündigung ausgedrückt werden ?
Zusätzlich fehlt auch eine direkte Bewertung des Verhaltens gegenüber Kunden --- obwohl Kundenkontakt in Stellenbeschreibung erwähnt ist.
Finde dieses Zeugnis nach 17jähriger Betriebszugehörigkeit mit erwähnter Wiederanwerbung durch eben diesen Chef ausserdem etwas mager --- und welche Formulierungen müssen mir noch zu denken geben ?
 
Was kann ich nun tun? Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus.

Carsten

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Klaus Schiller

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Kündigungstermin per Anwalt durchgesetzt - jetzt Quittung ?
« Antwort #1 am: November 20, 2005, 16:22:38 Nachmittag »
Im Zeugnis fehlen zahlreiche wichtige Angaben, insbesondere zu Fähigkeiten, zur Kompetenz, zur Führungsleistung,zum Erfolg sowie eben auch komplett zum Verhalten. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Für ein derart langes Arbeitsverhältnis sind nur fünf wertende Zeilen einfach viel zu wenig. Auch der Schlussteil ohne einen Dank macht deutlich, dass es Streit gab.

Da ein Abschlusszeugnis bekanntermaßen nicht grundlos von vorherigen Zwischenzeugnissen abweichen darf, können sie sich unter http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben "maßschneidern" lassen und diesen beim Arbeitgeber als Alternativvorschlag einreichen, ggf. mit Unterstützung eines Anwalts.

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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