Autor Thema: kurze Frage zuZeugnis: Verhaltensbeurteilung  (Gelesen 4816 mal)

T.

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kurze Frage zuZeugnis: Verhaltensbeurteilung
« am: Dezember 01, 2005, 21:46:54 Nachmittag »
Wie ist dieser Satz zur Verhaltensbeurteilung zu verstehen???

"Das persönliche Verhalten von XY war vorbildlich."

Dies ist der einzige Satz zur Verhaltensbeurteilung. Mit meinem Chef verband mich nicht unbedingt das beste Verhältnis. Lässt dieser Satz das Durchblicken? Muss nicht normalerweise das übliche "Vorgesetzen, Kollegen etc." integriert sein?

Klaus Schiller

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kurze Frage zuZeugnis: Verhaltensbeurteilung
« Antwort #1 am: Dezember 01, 2005, 22:24:21 Nachmittag »
Es handelt sich um eine zusammenfassende Aussage zum Verhalten, Note 1-2. Die Kontaktpersonen sollten aber immer genannt sein: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildich" oder noch besser: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildich"
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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gast

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kurze Frage zuZeugnis: Verhaltensbeurteilung
« Antwort #2 am: Dezember 01, 2005, 22:27:09 Nachmittag »
Besten Dank für die Antwort. Sollte ich wegen dem Fehlen der Angabe der Kontaktpersonen eine Berichtigung fordern? Oder kann man das so stehen lassen?


Zitat von: "Klaus Schiller"
Es handelt sich um eine zusammenfassende Aussage zum Verhalten, Note 1-2. Die Kontaktpersonen sollten aber immer genannt sein: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildich" oder noch besser: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildich"

Klaus Schiller

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kurze Frage zuZeugnis: Verhaltensbeurteilung
« Antwort #3 am: Dezember 02, 2005, 13:11:34 Nachmittag »
In einem ansonsten vollständigen und guten Zeugnis würde diese Unvollstöndigkeit nicht negativ auffallen.
Je nach Stelle könnten allerdings weitere Angaben zum Verhalten erforderlich sein, z.B. Vertrauenswürdigkeit, Überzeugungsvermögen oder Angaben zum Verhalten zu Externen (Kunden, Geschäftspartner). Letztlich entscheidet immer der Gesamteindruck.


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