Autor Thema: Länge eines Arbeitszeugnisses  (Gelesen 3228 mal)

gast

  • Gast
Länge eines Arbeitszeugnisses
« am: Dezember 15, 2005, 13:44:35 Nachmittag »
Hallo,

hab da mal eine Frage:

Darf ein Arbeitszeugnis auch auf 2 Seiten geschrieben werden???
Bei mir ist es jetzt so, dass das Zeugnis auf der ersten Seite ist
und die Unterschrift und Datum auf der zweiten Seite ist.

Wenn das schlimm ist, kann ich dann einfach zu meinem alten Arbeitgeber gehen
und sagen, dass ich das geändert haben will?

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichem Gruss


Cornelia Günther

Klaus Schiller

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Länge eines Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: Dezember 15, 2005, 16:16:02 Nachmittag »
Ein Zeugnis muss nicht auf eine Seite beschränkt sein, zumal oft allein der Werdegang und die Aufgaben zusammen schon eine Seite ausmachen. Wenn aber auf der zweiten Seite tatsächlich nur die Unterschrift und das Datum stehen, sollten diese auf die erste Seite übernommen werden, ggf. durch eine Verkleinerung der Schriftgröße - schon allein um den Eindruck zu vermeiden, der komplette Zeugnistext könne vom Empfänger beliebig ausgetauscht werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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