Autor Thema: Leistungsbeurteilung  (Gelesen 2671 mal)

Gast 21

  • Gast
Leistungsbeurteilung
« am: November 29, 2006, 21:23:53 Nachmittag »
In meinem Zwischenzeugnis heißt es: "xx hat die ihr übertragenen Aufgaben stets selbständig und sehr gut zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."
Bedeutet dies ein "Sehr gut"?

Wie ist es im Arbeitszugnis mit" "Mit ihren Leistungen waren wir stets sehr zufrieden"?

Timo

  • Gast
Leistungsbeurteilung
« Antwort #1 am: November 30, 2006, 23:51:24 Nachmittag »
"...stets selbständig und sehr gut zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."

1) Das "selbständig" hat in dem Satz nichts zu suchen. Das ist die "Leistungszusammenfassung", die Selbständigkeit gehört aber in den Abschnitt Arbeitsweise.  
2) Das wichtige Temporalaldverb "stets" muss direkt vor dem Grad der Zufriedenheit stehen, wenn die Aussage auf die Gesamtnote 1 verweisen soll, sonst ist es nur eine 2+. Das "selbständig" stört also doppelt.
3) Das "sehr gut" ist mehr als überflüssig, denn die "stets vollste Zufriedenheit" verweist ja schon auf die Gesamtnote 1. Solche übertriebenen Formulierungen machen die Wertung unglaubwürdig.

Der Satz  "Mit ihren Leistungen waren wir stets sehr zufrieden" ist gleichbedeutend mit "Alle Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (Gesamtnote 1).


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