Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft (Note 2): Herr Tsachuridis interessierte sich im hohen Maße für alle Ausbildungsinhalte und war stets gut motiviert.
Befähigung (Note 2): Er erwies sich als ein Auszubildender, der den Beanspruchungen und Belastungen, welche die praktische Tätigkeit im Berufsfeld mit sich bringt, jederzeit gut gewachsen war.
Fachwissen (Note 3): Herr Tsachuridis hat sich mit Erfolg alle wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse eines Kaufmanns im Einzelhandel angeeignet.
Arbeitsweise (Note 4): Die Ausbildungsabteilungen waren mit der Lern-und Arbeitsweise von Herrn Tsachuridis zufrieden.
Arbeitserfolg (Note 3): Er erledigte alle ihm im Rahmen seiner Ausbildung übertragenen Aufgaben quantitativ und qualitativ gut.
Leistungszusammenfassung (Gesamtnote 2): Die Lern-und Arbeitsleistungen von Herrn Tsachuridis waren stets gut.
Verhalten (Note 2): Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und Mit-Auszubildenden war einwandfrei. Unsere Kunden bediente er sehr zuvorkommend.
Schlussteil (Note 3): Wir wünschen Herrn Tsachuridis auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen...
Eine Übersicht über die Struktur eines kompletten AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdfAlle Aussagen entsprechen üblichen Zeugnisbausteinen, die Sie auch in unserer Datenbank finden (
http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php). Daher sind die Notenangaben ohne Interpretationsspielraum. Das Notenspektrum reicht von Note 2 bis Note 4, was die Gesamtnote 2 eher unglaubwürdig erscheinen lässt.
Da das Ausbildungsverhältnis noch nicht beendet ist, müssten alle Angaben im Präsens erfolgen ("Die Lern-und Arbeitsleistungen von Herrn Tsachuridis SIND stets gut"). Auch sollte ein Hinweis zum (voraussichtlichen) Termin des Ausbildungsendes erfolgen. Vor dem Erfolgswunsch sollte das Adverb "weiterhin" (viel Erfolg) nicht fehlen. Personalpronomen ("ihm") werden kleingeschrieben, es handelt sich nicht um eine Anrede. Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Brief. Es sollte also keinesfalls "Mit freundlichen Grüßen" beendet werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de