Allein die Reaktion zeigt ja schon, dass diese Herren ein Problem haben (und nicht etwa du).
Wenn ein Chef einen Zeugnisvorschlag unangemessen bzw. übertrieben findet, schaut er einen schief an oder lächelt im schlimmsten Fall ironisch. Er hat ja selbst in der Hand, was er akzeptiert und was nicht. Wer ausrastet fühlt sich vermutlich in seiner Autorität verletzt. Das kann ein generelles Egoproblem sein, manche Chefs akzeptieren ja nicht mal, dass Arbeitnehmer eine eigene Meinung haben. Es kann auch an der Branche liegen, in manchen herrscht ja generell ein sehr rauher Ton. Oder sie fühlen sich ertappt, weil die Analyse Fehler aufgedeckt hat (man sollte dem Chef nicht unbedingt die ganze Auswertung vor die Nase halten, das wirkt dann wie ein Urteil über deren Kompetentz als Zeugnisschreiber).
Wie dem auch sei, es ist DEIN Zeugnis, du musst sich später damit bewerben und jeder Vorgesetzte muss akzeptieren, dass man ein Zeugnis nicht einfach widerspruchslos abnickt, sondern darüber sprechen möchte.
Ich weiß nicht, ob es noch um das Ausbildungszeugnis oder um ein aktuelles Zwischenzeugnis ging. Ich weiß auch nicht, was (außer der Note) die Analyse aufgedeckt hat. Interessant wäre auch die Frage, ob man dir in Aussicht gestellt hat, dass der Vertrag verlängert wird.
Wenn nicht, würde ich so argumentieren:
1) Da mein Vertrag nicht verlängert wird, muss ich mich bald neu bewerben
2) Ohne überzeugende Zeugnisse habe ich auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen
3) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass mir ein gutes, gerechtes Zeugnis sehr am Herzen liegt
4) Das Zeugnis zeichnet ein sehr schlechtes Bild von meiner Leistung.
5) Welche Note wollen Sie mir geben?
6) Was genau kritisieren Sie an meiner Zeugnisfassung?
Hierbei ist zu beachten;:
Ein gutes Zeugnis muss vollständig sein, siehe auch ein sehr ausführliches Urteil des LAG Hamm (
http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/meldung_volltext.php3?si=4616cd9bd3f13&id=40378884e83f4&akt=urteile&view=&lang=1), in dem es z.B. heißt:
Zwar obliegt es dem Arbeitgeber, das Zeugnis zu formulieren. Danach ist er frei bei seiner Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will (BAG, Urteil vom 29.07.1971 = AP Nr. 6 zu § 630 BGB); er muss sich jedoch der Zeugnissprache bedienen, die sich in der Praxis allgemein herausgebildet hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er sich beispielsweise im Rahmen der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung dem Zeugnissprachgebrauch anschließt, die die Beurteilung mit Graden der Zufriedenheit zum Ausdruck bringt.
Ebenso hat er bei der Beurteilung des Arbeitnehmers einen nach der Verkehrssitte üblichen Maßstab anzulegen. In der Zeugnissprache existieren daher ständig wiederkehrende floskelhafte Sätze, die wohlwollender klingen, als sie gemeint sind (BAG, Urteil vom 12.08.1976 = AP Nr. 11 zu § 630 BGB). Unter dem Begriff der Leistung ist die berufliche Verwendbarkeit eines Arbeitnehmers zu verstehen.
Sie umfasst die Merkmale der Arbeitsbereitschaft, der Arbeitsbefähigung, der Arbeitsweise, des Arbeitsvermögens und des Arbeitsergebnisses, bei Arbeitnehmern in vorgesetzter Funktion auch die sogenannte Führungsleistung. Hier steht ja auch noch mal deutlich: "die wohlwollender klingen, als sie gemeint sind". Da in Zeugnissen auch unterdurchschnittliche Leistungen noch wohlwollend umschrieben werden (z.B. „Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen“ = Note 4), sind für die Bewertung guter und sehr guter Leistungen deutlich stärkere Formulierungen erforderlich (z.B. „Seine/ Ihre Leistungen lagen stets sehr weit über unseren Erwartungen“ = Note 1). Das schätzen manche Zeugnisaussteller falsch ein. Hier noch mal der Link zur Übersicht über ein vollständiges Zeugnis, das kannst du ja auch mal vorlegen:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdfViel Erfolg!