Autor Thema: meinungen zum zeugnis erbeten  (Gelesen 4506 mal)

sonnenschein

  • Gast
meinungen zum zeugnis erbeten
« am: September 14, 2007, 17:40:59 Nachmittag »
hi zusammen!
ich habe heute mein erstes arbeitszeugnis erhalten. da die zeugnissprache ja voller spitzfindigkeiten steckt, freue ich mich, wenn ihr mir eure meinung zu manchen punkten mitteilt.

die einleitung ist korrekt. die tätigkeitsbeschreibung im großen und ganzen auch (m.e. fehlen zwei punkte, aber das klär ich noch). danach folgt:

xy verfügt über ein ausgezeichnetes fachkönnen. ihr arbeitsgebiet beherrschte sie sicher und eigenständig. sie war ausgesprochen einsatzbereit und gab weiterführende anregungen. wir lernten sie darüber hinaus als mitarbeiterin kennen, die wechselnden beanspruchungen und auch dem für das arbeitsgebiet typischen termindruck jederzeit gewachsen war. sie stand neuen aufgaben aufgeschlossen gegenüber und bewies bei deren erledigung stest flexibilität und vielseitigkeit.

xy arbeitete sehr gewissenhaft und und zuverlässig und zeichnete sich durch eine zügige arbeitsweise aus. mit der ihr eigenen fähigkeit, die dinge in zusammenhängen zu sehen, handelte sie mit weitblick und übersicht. ihre position war in besonderem maße durch verantwortung und vertraulichkeit geprägt. sie erfüllte die anforderungen ohne einschränkung und mit besonderem verantwortungsbewusstsein. sie zeigte jederzeit sehr gute leistungen.

xy verfügteüber ein gewandtes auftreten und das für ihre fu nktion wichtige durchsetzungsvermögen. ihr verhalten gegenüber vorgesetzten, kollegen und geschäftspartner war stets einwandfrei.

xy verlässt unser unternehmen auf eigenen wunsch. wir danken ihr für die stets hervorragende zusammenarbeit und wünschen ihr weiterhin beruflich wie privat alles gute und viel erfolg.


...................

ich bin mir nicht sicher, ob ich die stellen, die mich stutzig machen, markieren sollte. eigentlich bin ich an unvoreingenommenen meinungen interessiert.

das im letzten abschnitt ds bedauern über mein ausscheiden fehlt ist mir schon aufgefallen. das ist wohl auf jeden fall negativ zu bewerten ...

im voraus vielen dank an alle!

Maggy

  • Gast
meinungen zum zeugnis erbeten
« Antwort #1 am: September 14, 2007, 22:10:20 Nachmittag »
Ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der Beschäftigungsdauer lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. der Beendigungsgrund . Bitte achte daher auf die Nutzungsbedingungen (siehe oben) und nutze für eine Komplettanalyse die Checkliste oder den Zeugnistest.

sonnenschein

  • Gast
meinung zum zeugnis erbeten - weitere anmerkungen
« Antwort #2 am: September 14, 2007, 23:58:31 Nachmittag »
hallo nochmal!

die fakten:
- beschäftigungsdauer 6 jahre
- job: projektassistenz der geschäftsleitung im bereich öffentlichkeitsarbeit
- aufgaben: veranstaltungsorganisation (bis zu 400 teilnehmer), webredaktion, newsletter, redaktion eines kundenmagazins, u.ä.
- eigenkündigung

ich wünsche keine komplettanalyse. dazu habe ich bereits einen termin bei einem arbeitrechtler. ich habe mir auch so ziemlich alle infos auf arbeitszeugnis.de durchgelesen und angewandt. aber ich bin einfach auch an einer unvoreingenommenen meinung interessiert. daher wäre es sehr nett, wenn der eine oder andere mir sagt, was er/sie denkt.

vielen dank im voraus!

Katrin62

  • Gast
meinungen zum zeugnis erbeten
« Antwort #3 am: September 15, 2007, 13:06:59 Nachmittag »
Ich sehe auch nur wenige Aussagen, die ich als eindeutig unvorteilhaft bezeichnen würde:
Zitat
sie stand neuen aufgaben aufgeschlossen gegenüber
"Aufgeschlossen" wird bei manchen Autoren, wie z.B. Weuster, mit der Note 5 bewertet. Hier ist es sicher nicht so gemeint, aber vielelicht weiß das nicht jeder Leser.

Zitat
ihre position war in besonderem maße durch verantwortung und vertraulichkeit geprägt.

Den Satz finde ich unsinnig. Nicht die Position soll bewertet werden, sondern du und deine Leistung.

Zitat
sie erfüllte die anforderungen ohne einschränkung

Das könnte mit etwas Phantasie als Negationstechnik gedeutet werden. Schwache Aussagen wie "ohne Einschränkung", "ohne Beanstandung" oder "ohne Tadel" (=aber auch ohne Lob) sind oft  Umschreibungen für ausgebliebenen Erfolg.

Dass es seltsam ist, wenn die Geschäftleitung das Ausscheiden einer verdienten Assistentin nicht bedauert, hast du schon erkannt.

Zitat
ich wünsche keine komplettanalyse. dazu habe ich bereits einen termin bei einem arbeitrechtler.

Na, ich bezweilfe, dass das der richtige Ansatz ist. Es geht hier nicht um arbeitsrechtliche Fragen. Den Zeugnisanspruch hat der Arbeitgerber voll erfüllt. Aber er hat nur unpersönliche, pauschale  Textbausteine aneinander gereiht. Die Wertung könnte im Grunde zu jeder Person und jeder Stelle passen. Wo ist z.B. der Bezug zur Projektarbeit und speziell zur Öffentlichkeitsarbeit? Warum wird auf Schlüsselqualifikationen wie Organisationsvermögen, Stressresistenz, journalisitische Kompetenz  usw. nicht eingegangen? Warum wird  der Erfolg mit keinem Wort erwähnt?
Arbeitsrechtlich hast du darauf keinen Anspruch und ich würde dem Arbeitgeber daher auch möglichst gar nicht auf der arbeitsrechtlichen Schiene entgegentreten. Hier geht es um sprachliche Kompetenz. Arbeitsrechtler schlagen nur im "Schleßmann" nach, worauf du Anspruch hast.

sonnenschein

  • Gast
meinungen zum zeugnis erbeten
« Antwort #4 am: September 18, 2007, 13:26:55 Nachmittag »
danke!

ich war gestern bei einem anwalt für arbeitsrecht. weil ich die unvoreingenommene meinung eines experten hören wollte. er sagte:

- insgesamt eine 1 - 2 (eher eine 1)
- die beurteilung der gesamtleistung fehlt (zur vollsten zufriedenheit)
- schlussformel sollte leicht abgeändert werden

es geht und ging mir nicht darum, meinem ex-arbeitgeber mit nem anwalt zu drohen. ich wollte nur einen rat vom experten. ich werde nun meinen ex-arbeitgeber höflich um ein paar kleine anpassungen bitten.

Demel

  • Gast
meinungen zum zeugnis erbeten
« Antwort #5 am: September 18, 2007, 18:41:09 Nachmittag »
- insgesamt eine 1 - 2 (eher eine 1)
- die beurteilung der gesamtleistung fehlt (zur vollsten zufriedenheit)

Ja was denn nun? Entweder fehlt die Gesamtleistung oder sie ist 1-2. Aber egal: Hier irrt der Anwalt, sie fehlt nicht. Die Aussage "Sie zeigte jederzeit sehr gute leistungen" ist die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung. Es muss nicht zwangsläufig der Grad der Zufriedenheit  bescheinigt werden. Ich seh noch ein paar andere Auffälligkeiten, z.B. gibt es ja das Urteil des LAG Hamm zur Formulierung "Wir kennen sie als..." bzw. Wir haben sie als ... kennen gelernt" (ist auch in der Urteilsdatenbank).  

Zitat
ich werde nun meinen ex-arbeitgeber höflich um ein paar kleine anpassungen bitten.

Ich stimme Katrin zu, das ist ein sehr pauschales Textbaustein-Zeugnis. Mit würden eine ganze Reihe Punkte fehlen, die ich bei dem Stellenprofil erwarte. Einem Arbeitsrechler reicht das, er interessiert sich für den rechtlichen, nicht für den sprachlichen Aspekt. Aber in den Unternehmen werden Zeugnisse nicht von der Rechtsabteilung geschrieben!


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