Autor Thema: muss ich damit zum Anwalt?  (Gelesen 4509 mal)

Alex

  • Gast
muss ich damit zum Anwalt?
« am: Februar 05, 2009, 18:06:44 Nachmittag »
Einleitung habe ich weg gelassen, sonst sind es zu viele Zeichen:

Herr XXXs Tätigkeitsbereich bezog sich auf organisatorische , pädagogische und hauswirtschaftliche Inhalte. Schwerpunkte waren hierbei die Gestaltung eines gut rhythmisierten Nachtmittags, in dem sich die Kinder nach der Schule ausruhen können sowie wieder Kraft tanken können, um dann ihre Hausaufgaben gut zu erledigen. Hierzu gehörten das Angebot von Freizeitaktivitäten, die gemeinsame Mittagseinnahme und die verpflichtende Lernzeit. Nach kurzer Einarbeitungszeit verstand es Herr XXX sehr gut einen vertrauensvollen Kontakt zu den Kindern aufzubauen. Er begegnete den Kindern partnerschaftlich und einfühlsam und erkannte deren Anliegen sowie auch Stärken und Schwächen einzelner Kinder.

Er reflektierte seine Arbeit und es gelang im gut, sich in das Denken und Fühlen von Kindern hineinzuversetzen. Herr Lippold hatte keine Schwierigkeiten, sich in ein Team zu integrieren. Konstruktiver Kritik gegenüber war er stets aufgeschlossen und nutzte jede Gelegenheit als Berufsanfänger Neues zu lernen und von beruferfahrenen Kollegen zu partizipieren.

Hervorzuheben ist sein Engagement während des Ferienhortes. Hier arbeitete er 4 Wochen in einem Team von zehn Betreuerinnen. So beteiligte er sich z.B. aktiv unterstützend bei einem internen Theaterprojekt mit viel Freude und Elan. Diese positive Ausstrahlung übertrug er gerne auf die ihm anvertrauten Kinder.

Herr XXX ist ein zuverlässiger Mitarbeiter, der verantwortungsvoll seinen Aufgaben nachkommt. Sein Verhältnis zu Vorgesetzten war stets einwandfrei. Im Team erlebten wir Herrn XXX als beliebten und geschätzten Mitarbeiter.

Wir bedanken uns bei ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seine weitere berufliche Tätigkeit alles Gute und viel Erfolg.

Unterschrift
(Geschäftsführung)



So, jetzt möchte ich eure Meinung hören...
Vielen Dank schonmal!

Sprossel78

  • Gast
Re: muss ich damit zum Anwalt?
« Antwort #1 am: Februar 05, 2009, 23:17:59 Nachmittag »
Bitte achte auf die Nutzungsbedingungen des Forums und stelle konkrete Fragen.

Alex

  • Gast
Re: muss ich damit zum Anwalt?
« Antwort #2 am: Februar 06, 2009, 16:23:59 Nachmittag »
Meine genaue Frage ist:

Wie findet ihr das Zeugnis bzw. könnt ihr mir sagen, was genau zwischen den Zeilen steht?

Sprossel78

  • Gast
Re: muss ich damit zum Anwalt?
« Antwort #3 am: Februar 09, 2009, 22:55:41 Nachmittag »
Eine Gesamtnote wir nicht vergeben. Ich finde es teilweise zwiespältig, z.B. 

- "Er reflektierte seine Arbeit" - das sollte selbstverständlich sein
- "Herr Lippold hatte keine Schwierigkeiten..." - solche Ausdrücke sind in der Zeugnissprache eher unterdurchschnittlich
- "Konstruktiver Kritik gegenüber war er stets aufgeschlossen..." warum wurdest du kritisiert?
- "und nutzte jede Gelegenheit als Berufsanfänger Neues zu lernen" - das klingt nach "muss noch viel lernen"
- "bei einem internen Theaterprojekt mit viel Freude und Elan" - das klingt so als hättest du Spaß gehabt, aber darum ging es nicht

Alex

  • Gast
Re: muss ich damit zum Anwalt?
« Antwort #4 am: Februar 10, 2009, 09:29:18 Vormittag »
der Arbeitgeber, welcher mir dieses Zeugnis ausstellte, kündigte mich fristgerecht, da laut Kündigung die Kinderzahl zurückging... doch das stimmt nicht, denn es wurden sogar noch Anmeldungen für die Betreuung verzeichnet.
Das Thema "Kritik" steht wahrscheinlich innen, da ich mich geweigert habe, ehrenamtliche Arbeit für den Wohlfahrtsverband zu leisten... Außerdem haben sie mir angeblich einen Brief geschickt zum Mitarbeitergespräch, wo es hieß "warum melden Sie sich nicht", obwohl der Brief erst 8 Tage später zugestellt wurde...

Aber ich finde das Zeugnis nicht okay, denn es steht noch nicht mal der Grund innen, warum sie gekündigt haben!
Außerdem gab es am Anfang immer Lob von der Chefetage wie ich mich entwickel bzw sie haben nicht verstanden, warum ich mich so sehr mit meiner Arbeitskollegin verstehe, nur wo ich mich geweigert habe zu ehrenamtlich weiter Tätig zu sein für die Chefin, hat es angefangen unangenehm zu werden.

Alex

  • Gast
Re: muss ich damit zum Anwalt?
« Antwort #5 am: Februar 15, 2009, 18:13:47 Nachmittag »
war jetzt mit dem Arbeitszeugnis doch beim Anwalt!
Dieser hat gemeint, dass das Zeugnis für meinen Arbeitsbereich eine gute 2 ist... es fehlt ihm jedoch noch eine gesamtbewertung meiner Arbeit und der Grund für das Ende...


Maggy

  • Gast
Re: muss ich damit zum Anwalt?
« Antwort #6 am: Februar 15, 2009, 22:16:48 Nachmittag »
Eine "2" ist etwas sehr optimistisch betrachtet. Ich würde eine Einschätzung auch eher von Personalern holen als von einem Anwalt. Die Zeugnisse werden ja auch von Personalern geschrieben, nicht von Anwälten. Das ist auch deutlich billiger. Auf www.arbeitszeugnisse.info gibt es eine Auflistung von Dienstleistern und Preisen, vielleicht solltest du noch ein, zwei weitere Meinungen einholen. 


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