Da in Zeugnissen auch unterdurchschnittliche Leistungen noch wohlwollend umschrieben werden (z.B. „Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen“ = Note 4), sind für die Bewertung guter und sehr guter Leistungen deutlich stärkere Formulierungen erforderlich (z.B. „Seine/ Ihre Leistungen lagen stets sehr weit über unseren Erwartungen“ = Note 1). Und jeder der bis zu acht Abschnitte (Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolg, konkrete Erfolge, Führungsleistung (bei Mitarbeiterführung) und Leistungszusammenfassung) muss in dieser Form bewertet werden. Zwar sollte man aus stilistischen Gründen abschließend ein paar Kürzungen vornehmen, es muss also nicht jedes Wort aufgewertet werden. Das steht so glaube ich auch in den Anmerkungen der Musterzeugnisse. Aber das Grundprinzip der Zeugnissprache ist nun mal das Lob.
Nun sind Arbeitgeber und Führungskräfte bei der Personalbeurteilung und -führung ja eher kritisch-fordernd eingestellt. Daher stören sie sich mitunter an scheinbar emotionalen "Lobeshymnen", die der Struktur dieser Positivskala geschuldet sind. Und auch viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück, die wichtigen Aufwertungen (stets, sehr gut, überdurchschnittlich) zu fordern, weil sie denken, dass dies übertrieben und narzisstisch wirken könnte.
Frag doch deinen Chef mal, woran genau er das festmacht und lass dich nicht mit "ja so irgendwie der ganze Text" abwiegeln. Meist liegt es nur an einzelnen Worten, z.B. "überdurchschnittlich" (man kann stattdessen auch "gut" schreiben").