Autor Thema: Nach schlechtem Arbeitszeugnis nun die zweite Fassung  (Gelesen 2511 mal)

Manni

  • Gast
Nach schlechtem Arbeitszeugnis nun die zweite Fassung
« am: Januar 23, 2007, 10:30:22 Vormittag »
Hallo, ich bedanke mich noch mal für die Tipps zu meinem Arbeitszeugnis, welches ich am 4.1. ins Forum gesetzt habe. Ich habe meinem ehem. Chef nun aufgefordert, mir ein wohlwollenderes auszustellen, dass ich nun erhalten habe. Ich glaube dass es immer noch nicht besonders gut klingt und hoffe nun noch einmal auf eure Meinung zum kompletten Erscheinungsbild des korrigierten Zeugnisses:

- algemeine Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

- Beschreibung des Aufgabenbereiches

Frau ... lernten wir vom ersten Tag an als aufmerksame und aufgeschlossene Mitarbeiterin kennen. Während ihrer 12-monatigen Arbeitszeit bei uns schaffte sie es, Teil des Team´s zu werden, so zu denken und auch zu handeln. Im Kollegenkreis galt sie als freundliche Mitarbeiterin. Gegenüber Vorgesetzten trat Frau ... höflich und zuvorkommend auf.

Frau ... war stets fleißig, pünktlich als auch diszipliniert und hat darüber hinaus die an sie übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt.

Frau ... schied zum ... aus dem Unternehmen aus.

Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen Ihr für die Zukunft alles Gute.

Im Anschreiben, welches ich zum Zeugnis erhalten habe, schreibt der Chef, dass er keine weiteren Korrekturen vornehmen wird - allerdings befindet sich auch noch ein Grammatikfehler im Zeugnis.
Das sollte ich doch berichtigen lassen?

Ich danke für eure Hilfe.

gast

  • Gast
Nach schlechtem Arbeitszeugnis nun die zweite Fassung
« Antwort #1 am: Januar 24, 2007, 01:11:05 Vormittag »
Nein, das ist eindeutig unterdurchschnittlich, teilweise mangelhaft, z.B. "Im Kollegenkreis galt sie als freundliche Mitarbeiterin" (=für Vorgesetzte war sie ein harter Brocken). Ich halte es aber auch nicht für gut durchdacht, die Änderungen vom Arbeitgeber umsetzen zu lassen.  Was soll dabei rauskommen?! Du musst eine eigene Zeugnisfassung einreichen, die mindestens der Note 3 entspricht. Und ihm - wenn gut zureden nicht hilft - klarmachen, dass du auf ein besseres Zeugnis klagst und er vor Gericht nachweisen müsste, dass deine Leistung tatsächlich unterdurchschnittlich war. Das bedeute nicht, dass du auch klagen musst.  Genauer ist das hier erklärt:  
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php


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