Autor Thema: "Nicht berauschendes "Werkstudentenzeugnis? BitteU  (Gelesen 6432 mal)

Jens3

  • Gast
"Nicht berauschendes "Werkstudentenzeugnis? BitteU
« am: März 31, 2006, 12:20:03 Nachmittag »
Hallo zusammen,

gestern hatte ich ein Vorstellungsgespräch. Der Personalbeauftragte fragte mich nach meiner Arbeitsweise, worauf ich ihn auf mein Werkstudenten-Zeugnis verwies. „Das ist aber nicht berauschend“ bekam ich zu hören. Da war ich erstmal baff und konnte gar nichts sagen. Ist es wirklich schlecht oder wollte mich der Chef aus der Reserve locken um zu sehen wie ich reagiere? Wäre schön, wenn ihr vielleicht neben einem allgemeinen Urteil auch kurz auf die jeweiligen unteren Absätze des Zeugnisses eingehen könntet. Vielen Dank für die Unterstützung!

Viele Grüße,
Jens

 
Herr XXX, geb. am XXX in XXX, war im Rahmen eines befristeten Teilzeit-Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom XXX-XXX als studentische Aushilfskraft bei XXX beschäftigt.

Sein Aufgabengebiet in Abteilung XXX umfasste die schriftliche Kundenbetreuung im Zusammenhang mit:

- Kundenan- und –abmeldung einschließlich der Überprüfung der  
   Plausibilitätsgrenzen
- der Pflege von Stamm- und Zahldaten
- der sonstigen Kundenberatung und Weiterleitung an interen Fachbereiche
   zur weiteren Bearbeitung

In der Abteilung XXX war Herr XXX mit folgenden Tätigkeiten betraut:
- Überprüfen und Korrigieren von Kundenstammdaten
- Bearbeitung des Postrücklaufs einschließlich der in diesem  
  Zusammenhang erforderlichen Ermittlungen und der
  Bestandsdatenkorrekturen
- Telefonische und schriftliche Kundenbetreuung beim Ermitteln von
  aktuellen Abnehmern im Falle unklarer Vertragsverhältnisse
- Systemseitiges Pflegen der Kundenstammdaten nach  
  Vertragspartnerwechsel

Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XXX immer umsichtig und gewissenhaft. Er zeichnete sich stets durch Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein aus. Auch neuen Problemstellungen gegenüber war er immer aufgeschlossen. Er überzeugte durch seinen hohen Leistungswillen und seine ständige Bereitschaft, auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen du Kunden war stets einwandfrei. Er kam mit allen Ansprechpartnern gut zurecht und begegnete ihnen stets mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art.

Wir danken Herrn XXX für seine engagierte  Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute.

Arbeitgeber Firma XXX , zwei Unterschriften

Karl Kneipp

  • Gast
"Nicht berauschendes "Werkstudentenzeugnis? BitteU
« Antwort #1 am: März 31, 2006, 15:34:53 Nachmittag »
Problematisch ist vor allem der Absatz nach der Tätigkeitsbeschreibung (Aufzählung). Das könnte man so interpretieren: Nichts geleistet, wollte ständig anderen überall reinreden und war mit den ihm zugeteilten Aufgaben nicht zufrieden...

Sorry, so sehe ich das.

Mike

  • Gast
"Nicht berauschendes "Werkstudentenzeugnis? BitteU
« Antwort #2 am: April 01, 2006, 02:01:27 Vormittag »
Die Arbeitsweise ist das hier:
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XXX immer umsichtig und gewissenhaft. Er zeichnete sich stets durch Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein aus.

Das ist Note 2. Ist doch ok. Aber es wird nur was gesagt zur Bereitschaft udn zur Arbeitsweise, nichts zu Fähigkeiten und zum Wissen und es fehlt die Gesamtnote (...stets zur vollen Zufriedenheit).  Vielleicht wars das was der Personalmann meinte.

Jens3

  • Gast
"Nicht berauschendes "Werkstudentenzeugnis? BitteU
« Antwort #3 am: April 02, 2006, 15:42:53 Nachmittag »
Meint Ihr ich sollte auf eine Korrektur des Zeugnisses bestehen? Ist diese abschließende Zusammenfassug "...erledigte die Aufgaben (stets) zur vollen/vollsten Zufriedenheit" Pflicht bzw kann man so eine Aussage verlangen? Danke für die Antworten.

Gruß,
Jens

Mike

  • Gast
"Nicht berauschendes "Werkstudentenzeugnis? BitteU
« Antwort #4 am: April 02, 2006, 20:25:00 Nachmittag »
In der Form wird dir das Zeugnis nicht weiterhelfen, im Gegenteil. Der Satz mit der Zufriedenheit sagt aus, welche Gesamtnote das Zeugnis hat. Schau mal in die "Notenskala" auf der Startseite von arbeitszeugnis.de. Wenn sehr wichtige Angaben fehlen, heißt das, es war "nicht der Rede wert".
Ansonsten kann ich nur empfehlen, dass du genau überlegst, was du willst, wenn du zum Chef gehst oder ihm schreibst. Am besten legst du gleich eine bessere Zeugnisfassung vor. Sonst geht das noch x-mal hin und her. Du kannst dein Zeugnis bei arbeitszeugnis.de dafür überarbeiten lassen.
Viel Erfolg!
Mike


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