Autor Thema: Praktikumszeugnis  (Gelesen 6912 mal)

sebastian

  • Gast
Praktikumszeugnis
« am: November 29, 2010, 15:10:01 Nachmittag »
Guten Tag,

Ich schreibe gerade Bewerbungen für das 2. Praxissemester und habe ein großes Problem.
Ich studiere wirtschaftsingenieurwesen im 6. Semester. Nun habe ich das erste Praktikum bei
einem großen Kugellagerhersteller absolviert und ein denke ich doch eher schlechtes Zeugnis bekommen.
Ich habe überlegt, den Punkt des 1. Praktikums gar nicht zu erwähnen und damit auch
 das Zeugnis nicht beizulegen. Allerdigns denke ich, dass ich dann spätestens beim Vorstellungsgespräch
Probleme kriegen könnte. Ich bin auch seit September als Werkstudent tätig und habe dort ein gutes Zeugnis
gekriegt, ebenso ein sehr gutes Zeugnis beim größten Gipshersteller im Bereich Forschung und Entwicklung.

Hier mal das Zeugnis ( es waren 20 Wochen und nur diese paar Sätze):

Herr XXX hat die ihm angebotenen Ausbildungsmnöglichkeiten genutzt. Er ist in der Lage, auch schwierige Situationen
zutreffend zu erfassen und planvoll umzugehen, um so schnell richtige Lösungen zu finden. Er erfüllte die geforderte
Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative. Die Zusammebarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war gut.
Wir wünschen Herrn XXX für seine weitere Ausbildugn alles Gute.

Nun die Frage, was mach ich denn damit? Einfach nicht beilegen kann man ja auch nicht machen?
Also es hat mir in der Firma auch keinen Spaß gemacht. das Praktikum fiel direkt in die Kurzarbeit
ich hatte von meinen Abteilungen (4 verschiedene) aber ganz ordentliche / gute Bewertungen
bekommen, aber es gab einmal Ärger mit dem Personalchef der sich das wohl gemerkt hat.

Bin euch sehr dankbar für jede Hilfe.

Lg, Sebastian

Satury78

  • Gast
Re: Praktikumszeugnis
« Antwort #1 am: November 29, 2010, 16:40:40 Nachmittag »
Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum für die Uni handelte reicht eine einfache Praktikumsbescheinigung ohne Werrtung. Rein rechtlich hat man bei einem Pflichtpraktikum auch gar keinen Anspruch auf eine Bewertung.  Der Zeugnisanspruch gilt nur für freiwillige Praktika.

Sebastian

  • Gast
Re: Praktikumszeugnis
« Antwort #2 am: November 30, 2010, 16:49:36 Nachmittag »
D.h. wie würdet ihr euch dann verhalten?
Bei dem alten Arbeitgeber anrufen und sagen man möchte ein Zeugnis ohne Wertung haben?

Vielen Dank, wäre mir wirklich wichtig?

Oder einfach das Zeugnis beilegen?

sebastian

  • Gast
Re: Praktikumszeugnis
« Antwort #3 am: November 30, 2010, 17:32:31 Nachmittag »
noch eine Ergänzung:

Habe ich ein Recht darauf, eine Praktikumsbestätigung OHNE Wertung zu erhalten, wo meine Tätigkeiten aufgeführt worden sind, aber keine Bewertung stattgefunden hat?

Freundl. Gruß

:) danke!

Demel

  • Gast
Re: Praktikumszeugnis
« Antwort #4 am: November 30, 2010, 17:45:20 Nachmittag »
Ich würde die Firma einfach anschreiben und mitteilen, dass du für die Uni noch eine wertfreie Praktikumsbescheinigung brauchst. Das ist nur eine Formalität.

Sebastian

  • Gast
Re: Praktikumszeugnis
« Antwort #5 am: November 30, 2010, 17:58:49 Nachmittag »
Hat man im Nachhinein evtl noch eine Möglichkeit um ein "besseres" Zeugnis zu bekommen?
Oder eher nicht?

sebastian

  • Gast
Re: Praktikumszeugnis
« Antwort #6 am: Dezember 01, 2010, 15:28:18 Nachmittag »
weiß das niemand?

wäre echt wichtig, danke!

Parag66

  • Gast
Re: Praktikumszeugnis
« Antwort #7 am: Dezember 02, 2010, 11:13:50 Vormittag »
Ja, natürlich gibt es die Möglichkeit. Man kann bei Diensten wie Arbeitszeugnis.de sein Zeugnis analysieren und auch eine verbesserte Zeugnisfassung erstellen lassen, zusammen mit einem Anschreiben an den Arbeitgeber mit der detailliert begründeten Bitte um Änderung des Zeugnisses. Beides (Anschreiben und neue Zeugnisfassung) kann man dann an den Arbeitgeber schicken und schauen wie er reagiert. Wird die die Bitte um Änderung abgelehnt, kann man als nächster Schritt mithilfe eines Anwaltes auf eine Korrektur drängen. In dem Fall geht es natürlich auch darum, dass man nachweisen kann, dass die Leistungen gut waren. Das ist nicht immer einfach, insbesondere wenn es keine schriftlichen Klartext-Beurteilungen durch Vorgesetzte gibt. Bei der oben genannten Zeugnishotline kann man dir sicher weiterhelfen.


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