Autor Thema: Probzeitkündigung  (Gelesen 1664 mal)

gast

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Probzeitkündigung
« am: Oktober 31, 2005, 13:43:10 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

mir wurde in der Probzeit gekündigt und ich habe den Vorschlag des Unternehmens angenommen, noch einen weiteren Monat bis Ende des Jahres im Unternehmen zu bleiben, um Projekte abzuschließen. Die Kündigung wurde begründet mit Etatkürzungen und Umstrukturierungen.

Welche Schlussformel sollte im Arbeitszeunis stehen, damit die Kündigung durch den Arbeitgeber nicht bzw. nicht so negativ auffällt.
Der Vorschlag des Arbeitgebers lautete folgendermaßen:
Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen, da der Arbeitgeber einen  längeren Auslandsaufenthalt antritt.

(Es entspricht der Tatsache, dass ich unmittelbar nach dem letzten Arbeitstag für 1-2 Jahre ins Ausland gehen werde.)

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schiller

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Probzeitkündigung
« Antwort #1 am: November 01, 2005, 01:18:01 Vormittag »
"Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen, da der Arbeitgeber einen längeren Auslandsaufenthalt antritt."
Ich nehme an, hier ist der Arbeitnehmer gemeint, nicht der Arbeitgeber.
Die Aussage "im gegenseitigen Einvernehmen" verweist auf eine Arbeitgeberkündigung, bei einem Auslandsaufenthalt wäre aber eine Arbeitnehmerkündigung zu erwarten.

Generelle Varianten sind:

Schlussteil Arbeitnehmer-Kündigung
Er verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum heutigen Tage.

Schlussteil Arbeitgeber-Kündigung
Leider musste das Arbeitsverhältnis aus konjunkturellen Gründen zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt beendet werden.

Aufhebungsvertrag/ Vergleich
Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage in beiderseitigem besten Einvernehmen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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