Autor Thema: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin  (Gelesen 7786 mal)

Gast123456789

  • Gast
Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« am: Januar 23, 2013, 09:10:39 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche mein Arbeitszeugnis erhalten und da ich leider nicht so viel Ahnung von diesen "versteckten" formulierungen habe, würde ich euch bitten hier einmal drüber zu schauen und mir ein Feedback zu geben:

Das Aufgabengebiet von Frau XXX umfasst Sekretariatstätigkeiten. Sie hat die folgenden Tätigkeiten ausgeführt:

•   Im Sekretariat anfallenden Aufgaben, z. B. Telefonannahme, Postbearbeitung, Terminabstimmung und – verfolgung, Korrespondenz, Besuchsplanung
•   Allgemeine Assistenztätigkeiten
•   Erstellen von Rechnungen, Stammdatenpflege
•   Personalsachbearbeitung
•   Schriftwechsel Versicherungswesen
•   Aktenführung Fuhrpark
•   Materialverwaltung
•   Betreuung der Telefonanlage

Frau XXX arbeitete stets zu unserer Zufriedenheit. Sie zeigte Fleiß, Eifer und Initiative und zeigte einen guten Arbeitsstil. Frau XXX erzielte gute Lösungen und Ergebnisse.

Frau XXX hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen. Sie verfügt über eine gute Arbeitsbefähigung. Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war immer einwandfrei.

Zum 31.12.2012 scheidet Frau XXX aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen Frau XXX für ihren weiteren beruflichen Werdegang und ihren persönlichen Lebensweg viel Erfolg und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Maggy

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #1 am: Januar 23, 2013, 18:35:04 Nachmittag »
Aussagen wie "stets zu unserer Zufriedenheit" oder "hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen" stehen für die Note 4+.
Aber auch in einem schwachen Zeugnis darf der wichtige Dank nicht fehlen! Die Aufgabenbeschreibung ist stilistisch ziemlich durcheinander geraten. 
Die Brieffloskel" Mit freundlichen Grüßen" gehört keinesfalls in eine Zeugnisurkunde. Weitergehende Hilfe gibt es bei Bedarf bei den orangenen Hinweisen oben rechts.

Gast123456789

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #2 am: Januar 24, 2013, 08:50:04 Vormittag »
Vielen Dank für die Bewertung.
Das "Mit freundlichen Grüßen" stand garnicht in dem Zeugnis, das hab ich aus Versehen beim Abtippen mit dazu geschrieben aus Gewohnheit haha. Sorry.
Ich habe mir schon gedacht, dass das Zeugnis nicht so toll ist. Das mir nicht für die Arbeit gedankt wurde ist mir auch schon aufgefallen, das hat mich echt getroffen..
Das Zeugnis werde ich der Firma zurückschicken und mich beschweren, da ich gute Arbeit geleistet habe.
Eine Frage hätte ich noch, was meinst du mit "stilistisch"? Ich kenne den Ausdruck nicht.

Vielen Dank nochmals.

Jan

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #3 am: Januar 24, 2013, 09:59:25 Vormittag »
hi, also ich finde das zeugnis ziemlich lieblos und "mal schnell dahingetippt". wenn du dich irgendwo bewirbst, wird das zeugnis negativ auffallen. man denkt anhand des zeugnisses, dass da nur schnell das nötigste runtergeschrieben wurde. die formulierungen sind tatsächlich nicht so prima und der fehlende dank ist ein weiteres ding der unmöglichkeit. auch fällt mir auf, dass vieles fehlt. so fehlt insbesondere eine längere passage, in der deine fähigkeiten beschrieben werden. schau dir mal andere beispiele an, da sind immer passagen drin, in denen die stärken des mitarbeiters dargestellt werden. an deiner stelle würde ich drum bitten, dass dir a) eine bessere note gegeben wird b) der dank ergänzt wird c) das zeugnis um einige passagen erweitert wird, in denen deine qualitäten und fähigkeiten ausführlich dargelegt werden und d) würde ich "eifer" streichen lassen, das wirkt so verbissen, so negativ. auch fehlt ein hinweis, wieso du aus dem unternehmen ausgeschieden bist. zudem springt der text mal vom präsens ins imperfekt ("umfasst", besser: "umfasste"). auch wird nur gesagt, dass du dich gegenüber vorgesetzten und mitarbeitern gut verhalten hast, aber was ist mit externen. warst du zu denen unfreundlich? die sollten mit aufgenommen werden. und lass dir vor "viel erfolg" ein weiterhin setzen. am wichtigsten jedoch: versuch mal aus den vielen nur minder guten ausdrücken bessere machen zu lassen, also zB sehr gute statt gute und vollsten statt volle und so weiter. viel erfolg dabei und alles gute, jan.

Maggy

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #4 am: Januar 24, 2013, 10:43:44 Vormittag »
"Stillistsch" bezieht sich auf den Stil bzw, die Schreibweise, die ist hier sehr uneinheitlich.   
Der übliche Stil ist:
Ausführung der...
Durchführung von ...
Erstellung von
Mitwirkung bei der ...

Stattdessen heißt es:
Sie hat die folgenden Tätigkeiten ausgeführt:
•   Im Sekretariat anfallenden Aufgaben

Das ist schon mal eine unnötige Wiederholung. "Korrespondenz" ist keine Aufgabe, gemeint ist wohl die Bearbeitung/ Erledigung der Korrespondenz. 
und wo weiter...

Ganz wichtig ist, dass du alle (!) Mämgel kennst, wenn du reklamierst. Bei arbeitszeugnis.de gibt es dafür den Zeugnistest für 19,90 Euro. Mann darf nicht mehrmals reklamieren und wenn man etwas übersieht, dann bleibt das auch für immer im Zeugnis. 

sam

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #5 am: Januar 24, 2013, 16:00:29 Nachmittag »
Zum Thema Schlussformel

Eine Schlussformel im Zeugnis ist aus folgenden Teilen zusammengesetzt:
1. Grund des Ausscheidens  
2. Dank für die geleistete Mitarbeit
3. Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters
4. Wünsche für die Zukunft (weiterhin viel Erfolg)

Zu Punkt 2. Dank:
Auch nach der Rechtsprechung des BAG (20.02.2001 - 9 AZR 44/00) darf eine Schlussformel in einem Zeugnis nicht in Widerspruch zum sonstigen Zeugnisinhalt stehen. Das ist der Fall, wenn einem Arbeitnehmer bei im Übrigen überdurchschnittlichem Zeugnisinhalt (nur) für die 'Zukunft alles Gute' gewünscht wird, ohne dass Dank für die vergangene Zusammenarbeit ausgesprochen wird.“ (Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1315/07)

Das ist in deinem Zeugnis nicht der Fall. Aus diesem Grund kann hier auf die Danksagung verzichtet werden.

Zu Punkt 4. Wünsche:
„Im Rahmen des § 109 GewO sind wechselseitig kleinere, ephemere Unvollkommenheiten hinzunehmen [...]. Dementsprechend hat der Arbeitgeber, dem gesetzlich die wohlwollende Betrachtung des Gesamtbildes angesonnen wird, das Arbeitsverhältnis bzw. das Arbeitszeugnis nach guter Leistung und Führung mit dem Dank an den Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit und guten Wünschen für den weiteren Berufsweg ausklingen zu lassen.” (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 974/10)

Übersetzt: Wenn die Leistungen insgesamt mit einer Note 1 bis 2 bewertet werden sind "Dank- und Wunschklausel" in die Schlussformel miteinzubeziehen.

Ab einer Schulnote Note 3 braucht der Arbeitgeber diese nicht aufzuführen.

„Der Arbeitgeber braucht jedenfalls dann, wenn dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (also wie bei dir) zusteht, das Arbeitszeugnis nicht mit einer 'Dankes- und Wunschformel' abzuschließen [...].“ (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 505/08)  (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.8.2008, 9 AZR 632/07)

sam

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #6 am: Januar 24, 2013, 16:07:50 Nachmittag »
Desweiteren würde mich zu Punkt 1 meiner vorangehenden Nachricht interessieren aus welchem Grund das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde.

Der Zeugnisinhalt und das das Weglassen wichtiger Details in Verbindung mit dem fehlendem Grund lässt jeden Personalmenschen zusammen zucken.

Ich würde das Zeugnis auf keinen Fall so stehen lassen und für den Fall das du was erspartes hast gleich zum Anwalt rennen.

Gast123456789

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #7 am: Januar 25, 2013, 11:38:50 Vormittag »
Vielen Dank ihr Lieben für die tollen Ratschläge und die Prüfung des Textes.
Ihr habt mich nochmal darin bestärkt, dass ich das zeugnis auf keinen Fall so stehen lassen werde.

Danke

Gast 123456789

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #8 am: Januar 25, 2013, 13:00:16 Nachmittag »
Könnt Ihr mir Beispiele nennen, was im Schlusstext stehen müsste wenn der Arbeitgeber und ich zusammen entschlossen haben das Arbeitsverhältnis zu beenden?
Ich habe darum gebeten, zu schreiben das ich auf eigenem Wunsch das Unternehmen verlassen habe. Das wollen die aber nicht machen....

sam

  • Gast
Re: Prüfung Arbeitszeugnis Sekretärin
« Antwort #9 am: Januar 25, 2013, 21:54:45 Nachmittag »
In deinem Fall wird das Vorlegen eines selbstverfassten Zeugnisses nichts bringen. Denk an deine Zukunft und geh zum Anwalt. So wie du das jetzt angehst wirst du arbeitslos dann langzeitarbeitlos und am Schluss als Zeitarbeiter enden. :-(


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