Autor Thema: Recht auf Zwischenzeugnis?  (Gelesen 8400 mal)

Yolanda

  • Gast
Recht auf Zwischenzeugnis?
« am: März 06, 2005, 22:04:50 Nachmittag »
Hallo!
Ich möchte mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, da meine Stelle befristet ist bis August 2005. Ich konnte es mir selbst schreiben. Jetzt ist mein Chef damit nicht einverstanden und will mir ein Befriedigend geben. Das finde ich zu schlecht. Hab eich ein recht auf ein Zwischenzeugnis? Lohnt es sich, da schon einen Anwalt zu nehmen? Mein Chef will mit mir zur Mitarbeitervertretung gehen. Oder ist es besser, wenn ich das Zwischenzeugnis weglasse und beim Abschlusszeugnis mir einen Anwalt nehme?
Gruß
Yolanda

arbeitszeugnis.de

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  • Beiträge: 303
Recht auf Zwischenzeugnis?
« Antwort #1 am: März 07, 2005, 19:41:40 Nachmittag »
Fragen zum Zeugnisrecht kann und darf Ihnen nur ein Anwalt im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung beantworten. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.  

Wenn ich Sie recht verstehe, geht es aber auch weniger um das „Recht auf ein Zwischenzeugnis“, sondern nur um einen Streit um die Zeugnisnote und somit um die Frage der Beweislast.

Die Arbeitsgerichte haben hier verschieden geurteilt, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Die Landesarbeitgerichte sehen die Beweislast für eine überdurchschnittliche Note („gut“ oder „sehr gut“) beim Arbeitnehmer, für eine unterdurchschnittliche Note („ausreichend", "mangelhaft“) beim Arbeitgeber.

Wenn also ein Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin glaubt, Anspruch auf die Note 1 oder Note 2 zu haben, sollte er/sie nachweisen können, dass er/sie auch tatsächlich überdurchschnittliche Leistungen erzielt hat. Das Bundesarbeitsgericht sieht die Beweislast hingegen immer beim Arbeitgeber, hat aber den Urteilen der Landesarbeitsgerichte nicht explizit widersprochen.

Im Idealfall einigt man sich noch vor dem Ausscheiden mit dem Arbeitgeber einvernehmlich auf eine für beide Seiten akzeptable Zeugnisnote.  Wenn man dann ein Zwischenzeugnis der Note 1 oder 2 erhält, kann der Arbeitgeber im späteren Abschlusszeugnis bekanntermaßen nicht mehr ohne triftigen Grund von dieser Note abweichen. Wenn ein Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin erst einmal aus einem Unternehmen ausgeschieden ist und der tägliche persönliche Kontakt fehlt, gestaltet sich die Zeugnisverhandlung erfahrungsgemäß deutlich zäher.    

Zur Klärung konkreter rechtlicher Fragen empfehle ich Ihnen RA Bettina Diedrich (siehe  http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php) oder die Hotline Arbeitsrecht der Kanzlei Wengersky unter 0190-846 353 282 für 1.86 Euro / Minute., Wie gesagt, eine Rechtsberatung darf nicht kostenfrei erfolgen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

erst kurz in der branche

  • Gast
recht auf ein zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: Mai 15, 2006, 17:38:26 Nachmittag »
hallo ich brauche einen rat von etwas erfahrenen arbeitnehmern!
ich möchte ein zwischenzeugnis aber meine chefin möchte mir keins schreiben ihre antwort auf meine bitte war: " kündige dann bekommst du ein zeugnis" aber ich kann es mir nicht leisten zu kündigen da ich keine neue anstellung habe! bitte um schnell und erfahrene antwort tausen dank

Maggy

  • Gast
Recht auf Zwischenzeugnis?
« Antwort #3 am: Mai 15, 2006, 23:45:16 Nachmittag »
Willst du jetzt eine Auskunft zum Zeugnisrecht? Dann müsstest du mal unter den "häufigen Fragen" schauen, da steht alles zum Zwischenzeugnis-Anspruch genau erklärt.
Wenn Du nur wissen willst, wie du mit so einer Chefin umgehen sollst: Wofür brauchst du denn das Zwischenzeugnis? Willst du dich neu bewerben? Ich würde sonst nicht unbedingt einen Streit riskieren, manche Arbeitgeber meinen, man wolle kündigen, wenn man ein Zwischenzeugnis anfordert. Wenn aber z.B. dein direkter Vorgesetzer ausgescheidet und deine Arbeit sehr gut findet, dann wäre ein Zwischenzeugnis schon sehr wichtig.,. grad bei einer so herben Chefin...

erst kurz in der branche

  • Gast
Recht auf Zwischenzeugnis?
« Antwort #4 am: Mai 16, 2006, 17:21:00 Nachmittag »
ich möchte das zeugnis damit ich mich bewerben kann das weiß meine chefin auch naja sie kann es sich sicher denken!
ich habe auch schon ein vorsellundsgespräch! was soll ich den jetzt in der neuen stelle sagen warum ich kein zeugnis habe?
die ganze sache ist verzwickt!!!
das beste kommt noch ich habe kein arbeitsvertrag!
arbeite aber nicht schwarz? weil ich steurn zahle!?
meint ihr ich kann bei der alten stelle einfach nicht mehr hin gehen oder fristlos kündigen ?
wenn ich keinen arbeitsvertrag habe , dann habe ich doch auch KEINE pflichen rechte habe ich sowieso nicht! bitte um antwort!!

Holly 59

  • Gast
Recht auf Zwischenzeugnis?
« Antwort #5 am: Mai 16, 2006, 22:33:12 Nachmittag »
Wenn du dich aus einer ungekündigten Stellung heraus bewirbst, erwartet man von dir bei einem Vorstellungsgespräch nicht unbedingt ein Zwischenzeugnis.

das beste kommt noch ich habe kein arbeitsvertrag!
meint ihr ich kann bei der alten stelle einfach nicht mehr hin gehen oder fristlos kündigen? wenn ich keinen arbeitsvertrag habe , dann habe ich doch auch KEINE pflichen rechte habe ich sowieso nicht! bitte um antwort!!

Ich hoffe, das ist ein schlechter Scherz. Du kannst doch nicht ohne Vertrag arbeiten. Wir leben doch nicht im Mittelalter. Dann hast du auf gar nichts Anspruch. Und was soll dir ein Zwischenzeugnis bringen, wenn du einfach nicht mehr hingehst? Dann kriegst du mit Sicherheit kein Abschlusszeugnis. Kündigen kannst du doch auch wohl unter Einhaltung der üblichen Frist. Aber erstmal würde ich mich um einen Arbeitzsvertrag kümmern oder schleunigst zum Anwalt gehen.


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