Autor Thema: schlechtes Arbeitszeugnis  (Gelesen 27894 mal)

Gast23

  • Gast
schlechtes Arbeitszeugnis
« am: April 08, 2007, 17:47:33 Nachmittag »
Hallo
könnt Ihr bitte helfen beim entschlüsseln?

Ein Teil vom Zeugnis:

Frau XXX arbeitete sich rasch in ihre Aufgaben ein und zeigte Initiative, Fleiß und Eifer. Sie erledigte ihre Aufgaben selbständig und zeigte sich weitestgehend sorgfältig und genau. Das Arbeitergebnis von Frau XX entspricht insgesamt den Erwartungen.
Im Kontakt mit den Kolleginnen war sie stets freundlich und hilfsbereit, gegenüber Vorgesetzten war Frau XXX höflich und korrekt.

Ich habe kein gutes Gefühl dabei.

Ostergrüße von Susanne

Gast1968

  • Gast
Deine Frage
« Antwort #1 am: April 08, 2007, 22:58:51 Nachmittag »
Hallo,

folgende Mängel fallen gleich auf:

zeigte sich weitestgehend sorgfältig und genau.

Dies ist die Bewertung für ein langsame Arbeitsweise

Das Ergebnis entspricht insgesamt den Erwartungen

das heißt, mehr als den Erwartungen kam auch nicht.
Da wurde einfach mehr erwartet, also schlechte Leistung

Die Kolleginnen werden vor den Vorgesetzten genannt.
Das heißt, das Verhältnis zu den Vorgesetzten war nicht so gut.

Es wäre auch besser wenn einwandfrei und korrekt da stehen würde.
Nur korrekt ist ein schwaches Attribut.

Ich hoffe, ich konnte helfen

gast

  • Gast
schlechtes Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: April 09, 2007, 16:56:26 Nachmittag »
Hallo Gast 1968
vielen Dank für deine Antwort.
Ich werde Fragen, warum ich so bewertet würde, und auf ein neues Zeugnis "bestehen".

viele Grüße :|

Gast23

  • Gast
schlechtes Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: April 29, 2007, 16:56:08 Nachmittag »
Hallo
ich habe um ein neues Zeugnis gebeten.

Was ich denn hätte, es ist mittelmäßig
 :shock:

Zurück kam:

Frau xxx identifizierte sich mit ihren Aufgaben, setzte sich erfolgreich für unsere Kindertagesstätte ein und übernahm bei Bedarf auch zusätzliche Verantwortung. Auch unter Belastung behielt sie die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in zufriedenstellender Weise.

Grundsätzlich arbeitete Frau xxx umsichtig, gewissenhaft und genau.

Sie hat die ihr übertragenden Aufgaben stets zu unsere vollen Zufriedenheit bewältigt.

Frau xxx war wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftretens eine geschätzte Ansprechpartnerhin.

Was meint ihr dazu?

sonnige Grüße

Peterundpaul2

  • Gast
Lasse das Zeugnis ändern
« Antwort #4 am: April 30, 2007, 13:54:00 Nachmittag »
Frau XXX arbeitete sich rasch in ihre Aufgaben ein und zeigte Initiative, Fleiß und Eifer.
:einerseits lobenswert, da jedoch nicht die Stärke der gezeigten Initiative, des Fleiß und des Eifer bestimmt werden, sagt es lediglich aus, das diese Dinge gezeigt wurden - offenbar jedoch in völlig unzureichendem Umfang

Sie erledigte ihre Aufgaben selbständig und zeigte sich weitestgehend sorgfältig und genau.
:eigentlich hat sie rumgeschlampert, wenn man sie alleine ließ

Das Arbeitergebnis von Frau XX entspricht insgesamt den Erwartungen.
:Ziel gerade mal erreicht, aber toll war die Leistung nicht;

Im Kontakt mit den Kolleginnen war sie stets freundlich und hilfsbereit, gegenüber Vorgesetzten war Frau XXX höflich und korrekt.
: das zuerst die Mitarbeiter benannt werden zeigt, dass sie kein gutes Verhältnis zu den Vorgesetzten hatte. Bei den Mitarbeitern bemühte sie sich um ein auffallend besseres Verhältnis, während bei der Höflichkeit gegenüber den Vorgesetzten die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft fehlte.

Fazit: Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr.
Du solltest sofort Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen und um Überarbeitung bitten, besser noch: ein eigenes Zeugnis formulieren. Wenn´s nicht klappt, dann zum Anwalt oder zur Gewerkschaft. Aber keine Zeit verstreichen lassen, denn nach einem halben Jahr kann sich auch ein Vorgesetzter nicht mehr an Susanne erinnern.

Gast23

  • Gast
schlechtes Arbeitszeugnis
« Antwort #5 am: Mai 01, 2007, 11:20:18 Vormittag »
Hallo Peterundpaul2

Danke für deine Antwort. Ich habe doch schon ein zweites bekommen.

Hier:
Frau xxx identifizierte sich mit ihren Aufgaben, setzte sich erfolgreich für unsere Kindertagesstätte ein und übernahm bei Bedarf auch zusätzliche Verantwortung. Auch unter Belastung behielt sie die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in zufriedenstellender Weise.

Grundsätzlich arbeitete Frau xxx umsichtig, gewissenhaft und genau.

Sie hat die ihr übertragenden Aufgaben stets zu unsere vollen Zufriedenheit bewältigt.

Frau xxx war wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftretens eine geschätzte Ansprechpartnerhin.


Jetzt wurden die Vorgesetzten und Mitarbeiter weggelassen :shock:

einen schönen 1.Mai

Katrin62

  • Gast
schlechtes Arbeitszeugnis
« Antwort #6 am: Mai 01, 2007, 13:06:02 Nachmittag »
Zitat
und bewältigte alle Aufgaben in zufriedenstellender Weise.

Das verweist auf die Gesamtnote 4.

Zitat
Grundsätzlich arbeitete Frau xxx umsichtig, gewissenhaft und genau.

Das bewertet sie Arbeitsweise mit der Note 5. "Grundsätzlich" ist in der ansonsten an Übertreibungen nicht armen Zeugnissprache ein Hinweis darauf, dass du es mit der Umsicht und Gewissenhaftigkeit nicht so genau genommen hast. Andere typische Einschränkungen sind z.B. "im Großen und Ganzen", "im Wesentlichen" oder "hat sich bemüht".

Zitat
Sie hat die ihr übertragenden Aufgaben stets zu unsere vollen Zufriedenheit bewältigt.

Hier hast du erstaunlicherweise noch eine Gesamtnote, diesmal Note 2.
Das ist leider nicht glaubwürdig, weil weiter oben bereits die Note 4 vergeben wurde. Das erweckt den Eindruck, dass das Zeugnis nachträglich "verschlimmbessert" werden sollte.
 
Zitat
Frau xxx war wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftretens eine geschätzte Ansprechpartnerhin.

Hier fehlen die Personen (Vorgesetzte, Kollegen, Externe...).

Ansonsten kann ich dir nur die Tips geben, die ich gerade schon in einem anderen Beitrag genannt habe:

Ein Vorteil ist: wenn dir der Arbeitgeber im Zeugnis unterdurchschnittliche Leistungen vorwirft, muss er im Streitfall selbst nachweisen, dass die Note 4 oder 5 stimmt. Anders ist es, wenn er z.B. die Note 3 (=Durchschnitt)vergeben hätte und du selbst die Note 1 oder 2 verlangst. Dann wärst du beweispflichtig. Genauer steht das hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Wenn du dich also ungerecht bewertet fühlst und reklamieren willst, sind folgende Schritte wichtig:
1) Zeitnah reagieren: Nach gut 10 Monaten ist der Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses meist schon verwirkt. Man kann also nicht zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen plötzlich Änderungen im Zeugnis verlangen.  
2) Gründliche Vorbereitung: Du solltest alle, wirklich alle Wertungen und Mängel des Zeugnisses ganz genau kennen. Dabei hilft dir ein Zeugnisgutachten (hier bei arbeitszeugnis.de nennt sich das z.B. „Zeugnistest“ und kostet 19 Euro). Vielleicht enthält das Zeugnis auch formale Mängel, wie z.B. groß geschriebene Personalpronomen (bei dir: „Wir wünschen Ihm…“). Das allein wäre schon ein berechtigter Anlass für eine Korrektur.
3) Exakte Vorgaben: Du musst genau wissen, wie das Zeugnis deiner Ansicht nach formuliert sein sollte. Es bringt also nichts wenn du dem Arbeitgeber nur mitteilst, dass du es „anders“ oder „besser“ haben willst.
Du musst so konkret wir möglich werden und am besten gleich eine unterschriftsreife eigene Zeugnisfassung einreichen. Die neue, bessere Zeugnisfassung kannst du je nach Aufwand und Erfahrung entweder selbst erstellen oder bei Zeugnisdienstleistern in Auftrag geben (kostet bei arbeitszeugnis.de z.B. 79 Euro).
4) Der Kontakt zum Arbeitgeber: Es ist sinnvoll, zunächst nur höflich um eine Korrektur zu bitten. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, kann dann ein Anwalt ein entsprechend schärfer formuliertes Schreiben versenden. Das heißt nicht, dass du gegen den Arbeitgeber klagst, du drohst nur damit. Die Kosten für so ein Schreiben halten sich also in Grenzen, ein Muster findest du auch unter dem schon genannten Link http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Ich hoffe, das hilft dir weiter
LG
Katrin

Katrin62

  • Gast
schlechtes Arbeitszeugnis
« Antwort #7 am: Mai 01, 2007, 13:06:35 Nachmittag »
Zitat
und bewältigte alle Aufgaben in zufriedenstellender Weise.

Das verweist auf die Gesamtnote 4.

Zitat
Grundsätzlich arbeitete Frau xxx umsichtig, gewissenhaft und genau.

Das bewertet sie Arbeitsweise mit der Note 5. "Grundsätzlich" ist in der ansonsten an Übertreibungen nicht armen Zeugnissprache ein Hinweis darauf, dass du es mit der Umsicht und Gewissenhaftigkeit nicht so genau genommen hast. Andere typische Einschränkungen sind z.B. "im Großen und Ganzen", "im Wesentlichen" oder "hat sich bemüht".

Zitat
Sie hat die ihr übertragenden Aufgaben stets zu unsere vollen Zufriedenheit bewältigt.

Hier hast du erstaunlicherweise noch eine Gesamtnote, diesmal Note 2.
Das ist leider nicht glaubwürdig, weil weiter oben bereits die Note 4 vergeben wurde. Das erweckt den Eindruck, dass das Zeugnis nachträglich "verschlimmbessert" werden sollte.
 
Zitat
Frau xxx war wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftretens eine geschätzte Ansprechpartnerhin.

Hier fehlen die Personen (Vorgesetzte, Kollegen, Externe...).

Ansonsten kann ich dir nur die Tips geben, die ich gerade schon in einem anderen Beitrag genannt habe:

Ein Vorteil ist: wenn dir der Arbeitgeber im Zeugnis unterdurchschnittliche Leistungen vorwirft, muss er im Streitfall selbst nachweisen, dass die Note 4 oder 5 stimmt. Anders ist es, wenn er z.B. die Note 3 (=Durchschnitt)vergeben hätte und du selbst die Note 1 oder 2 verlangst. Dann wärst du beweispflichtig. Genauer steht das hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Wenn du dich also ungerecht bewertet fühlst und reklamieren willst, sind folgende Schritte wichtig:
1) Zeitnah reagieren: Nach gut 10 Monaten ist der Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses meist schon verwirkt. Man kann also nicht zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen plötzlich Änderungen im Zeugnis verlangen.  
2) Gründliche Vorbereitung: Du solltest alle, wirklich alle Wertungen und Mängel des Zeugnisses ganz genau kennen. Dabei hilft dir ein Zeugnisgutachten (hier bei arbeitszeugnis.de nennt sich das z.B. „Zeugnistest“ und kostet 19 Euro). Vielleicht enthält das Zeugnis auch formale Mängel, wie z.B. groß geschriebene Personalpronomen (bei dir: „Wir wünschen Ihm…“). Das allein wäre schon ein berechtigter Anlass für eine Korrektur.
3) Exakte Vorgaben: Du musst genau wissen, wie das Zeugnis deiner Ansicht nach formuliert sein sollte. Es bringt also nichts wenn du dem Arbeitgeber nur mitteilst, dass du es „anders“ oder „besser“ haben willst.
Du musst so konkret wir möglich werden und am besten gleich eine unterschriftsreife eigene Zeugnisfassung einreichen. Die neue, bessere Zeugnisfassung kannst du je nach Aufwand und Erfahrung entweder selbst erstellen oder bei Zeugnisdienstleistern in Auftrag geben (kostet bei arbeitszeugnis.de z.B. 79 Euro).
4) Der Kontakt zum Arbeitgeber: Es ist sinnvoll, zunächst nur höflich um eine Korrektur zu bitten. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, kann dann ein Anwalt ein entsprechend schärfer formuliertes Schreiben versenden. Das heißt nicht, dass du gegen den Arbeitgeber klagst, du drohst nur damit. Die Kosten für so ein Schreiben halten sich also in Grenzen, ein Muster findest du auch unter dem schon genannten Link http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Ich hoffe, das hilft dir weiter
LG
Katrin

Darek

  • Gast
gShCfVEmcCMi
« Antwort #8 am: Oktober 17, 2012, 23:58:39 Nachmittag »
muss dich leider ente4uschen ich bin kein Beamter und mf6chte auch kneier werden!  Ich finde es einfach unmf6glich zum meckern, dass der Film nicht benutzt werden kann, wenn man (ttm) nicht einmal nachfragt. Und da geht es nicht um    grodfzfcgiger- oder auch gne4digerweise die Erlaubnis   , sondern darum, dass Gemecker ohne ausreichende Recherche, einfach ausgedrfcckt blf6d ist.dcbrigens:Landesvermessungse4mter dfcrfen mit ihren Produkten nicht werben wie Privatunternehmen, da sie den Markt mit ihren steuerfinanzierten Erzeugnissen nicht stf6ren dfcrfen! Ausnahmen sind die Landesbetriebe (wie z.B. das LGN, was es ja auch nicht mehr lange gibt). Wirbt ein LVermA mit seinen Daten massiv, geht ein Aufschrei durch die Branche, sie wfcrden den Privatunternehmen steuerfinanzierte Konkurrenz machen. Werben sie nicht mit ihren Produkten, kommt ein Artikel wie der obige zustande.Das wirkliche Problem der Landesvermessung in Deutschland ist vielmehr, dass die einheitlichen Beschlfcsse in der AdV von den Le4ndern nicht einheitlich umgesetzt werden. Nach dem Motto, wenn mein Land in der AdV einem Beschluss zustimmt, muss ich ihn in meinem Land nicht umsetzten. Das ffchrt dann dazu, dass die ATKIS-Daten in Deutschland nicht einheitlich sind und dies ist sehr verkaufshemmend. Wer will schon  einheitliche  ATKIS-Daten, Karten usw., die in jedem Bundesland anders aussehen.Wie auch im Bereich der Bildung ist auch in der Geobranche die Kleinstaaterei in Deutschland eine Katastrophe.


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