und bewältigte alle Aufgaben in zufriedenstellender Weise.
Das verweist auf die Gesamtnote 4.
Grundsätzlich arbeitete Frau xxx umsichtig, gewissenhaft und genau.
Das bewertet sie Arbeitsweise mit der Note 5. "Grundsätzlich" ist in der ansonsten an Übertreibungen nicht armen Zeugnissprache ein Hinweis darauf, dass du es mit der Umsicht und Gewissenhaftigkeit nicht so genau genommen hast. Andere typische Einschränkungen sind z.B. "im Großen und Ganzen", "im Wesentlichen" oder "hat sich bemüht".
Sie hat die ihr übertragenden Aufgaben stets zu unsere vollen Zufriedenheit bewältigt.
Hier hast du erstaunlicherweise noch eine Gesamtnote, diesmal Note 2.
Das ist leider nicht glaubwürdig, weil weiter oben bereits die Note 4 vergeben wurde. Das erweckt den Eindruck, dass das Zeugnis nachträglich "verschlimmbessert" werden sollte.
Frau xxx war wegen ihres freundlichen, höflichen und hilfsbereiten Auftretens eine geschätzte Ansprechpartnerhin.
Hier fehlen die Personen (Vorgesetzte, Kollegen, Externe...).
Ansonsten kann ich dir nur die Tips geben, die ich gerade schon in einem anderen Beitrag genannt habe:
Ein Vorteil ist: wenn dir der Arbeitgeber im Zeugnis unterdurchschnittliche Leistungen vorwirft, muss er im Streitfall selbst nachweisen, dass die Note 4 oder 5 stimmt. Anders ist es, wenn er z.B. die Note 3 (=Durchschnitt)vergeben hätte und du selbst die Note 1 oder 2 verlangst. Dann wärst du beweispflichtig. Genauer steht das hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php Wenn du dich also ungerecht bewertet fühlst und reklamieren willst, sind folgende Schritte wichtig:
1) Zeitnah reagieren: Nach gut 10 Monaten ist der Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses meist schon verwirkt. Man kann also nicht zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen plötzlich Änderungen im Zeugnis verlangen.
2) Gründliche Vorbereitung: Du solltest
alle, wirklich alle Wertungen und Mängel des Zeugnisses ganz genau kennen. Dabei hilft dir ein Zeugnisgutachten (hier bei arbeitszeugnis.de nennt sich das z.B. „Zeugnistest“ und kostet 19 Euro). Vielleicht enthält das Zeugnis auch formale Mängel, wie z.B. groß geschriebene Personalpronomen (bei dir: „Wir wünschen Ihm…“). Das allein wäre schon ein berechtigter Anlass für eine Korrektur.
3) Exakte Vorgaben: Du musst genau wissen, wie das Zeugnis deiner Ansicht nach formuliert sein sollte. Es bringt also nichts wenn du dem Arbeitgeber nur mitteilst, dass du es „anders“ oder „besser“ haben willst.
Du musst so konkret wir möglich werden und am besten gleich eine unterschriftsreife eigene Zeugnisfassung einreichen. Die neue, bessere Zeugnisfassung kannst du je nach Aufwand und Erfahrung entweder selbst erstellen oder bei Zeugnisdienstleistern in Auftrag geben (kostet bei arbeitszeugnis.de z.B. 79 Euro).
4) Der Kontakt zum Arbeitgeber: Es ist sinnvoll, zunächst nur höflich um eine Korrektur zu bitten. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, kann dann ein Anwalt ein entsprechend schärfer formuliertes Schreiben versenden. Das heißt nicht, dass du gegen den Arbeitgeber klagst, du drohst nur damit. Die Kosten für so ein Schreiben halten sich also in Grenzen, ein Muster findest du auch unter dem schon genannten Link
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Ich hoffe, das hilft dir weiter
LG
Katrin