Autor Thema: Schlussformel nach Aufhebungsvertrag  (Gelesen 23617 mal)

DosugXT

  • Gast
Schlussformel nach Aufhebungsvertrag
« am: Juli 18, 2006, 19:18:43 Nachmittag »
Hallo,
habe eine kurze Frage zu meinem Zeugnis.
Wie sieht die Schlussformel im Zeugnis nach einem Aufhebungsvertrag aus ? "betriebsbedingt im beiderseitigen einvernehmen ..." - wobei hier nicht deutlich wird woran es wirklich gelegen hat ?!? Nach meinem Erziehungsurlaub war einfach kein passender Job für mich verfügbar, da es meine alte Abteilung nicht mehr gibt.

... oder Schlussformel einfach weglassen ?

Danke vorab für ein paar Kommentare !

clavelina

  • Gast
Re: Schlussformel nach Aufhebungsvertrag
« Antwort #1 am: April 19, 2008, 13:11:23 Nachmittag »
Schlußformel weglassen ist sicher nicht gut. Wie sie aber richtig aussehen sollte weiß ich auch nicht und habe deshalb die Frage, ob der folgende Schlußsatz als positiv gewertet werden kann:

Frau X verläßt unser unternehmen zum heutigen Tage in bestem beiderseitigem Einvernehmen. Wir bedauern dieses und bedanken uns für ihre wertvolle Mitarbeit und wünschen ihr für die weitere berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Vom Bauchgefühl her denke ich, daß dieser Satz ok ist, daß aber "weiterhin viel Erfolg" die bessere Variante wäre.

Kann irgendjemand dazu etwas sagen?

Mike

  • Gast
Re: Schlussformel nach Aufhebungsvertrag
« Antwort #2 am: April 19, 2008, 15:13:06 Nachmittag »
Meist schreibt man bei Aufhebungsverträgen (Note 2):

Das Arbeitsverhältnis von ... endet zum heutigen Tage im beiderseitigen besten Einvernehmen. Wir bedauern das Ausscheiden sehr und danken ihm/ihr für die stets guten Leistungen sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ... alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Die unterstrichenen Wörter sind wichtig. Würde also geschrieben "Wir bedanken uns für ihre wertvolle Mitarbeit" ist das unvorteilhaft, weil bei manchen Autoren deutlich zwischen "wir bedanken uns" und "wir danken ihm/ihr" differenziert wird. Außerdem sollte es heißen "alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Aber da ein Aufhebungsvertrag nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommen kann, wird die Beendigung dem Arbeitnehmer zuliebe manchmal auch als Arbeitnehmerkündigung dargestellt ("verlässt uns auf eigenen Wunsch"). Das hat den Vorteil, dass der Eindruck vermieden wird, man sei verzichtbar gewesen.  Nachteil ist ggf., wenn man keine direkte Anschlussstelle hat, wird man gefragt, wieso man denn ohne neuen Job gekündigt hat. Denn das kann z.B. den Eindruck von Überforderung oder sonstigen Problemen wecken.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zeugnis nach Aufhebungsvertrag

Begonnen von bmf

1 Antworten
5192 Aufrufe
Letzter Beitrag März 29, 2006, 13:21:53 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag... Wie beurteilt ihr es?

Begonnen von dala

2 Antworten
3918 Aufrufe
Letzter Beitrag August 06, 2014, 17:46:35 Nachmittag
von dala
xx
Arbeitszeugnis Katastrophe? nach Aufhebungsvertrag (Ausbildung)

Begonnen von Steppenwolf

3 Antworten
6861 Aufrufe
Letzter Beitrag September 02, 2011, 19:41:54 Nachmittag
von TS
xx
Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag

Begonnen von ali21

1 Antworten
3176 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 19, 2015, 10:56:44 Vormittag
von Kalli66