Autor Thema: Schlussformulierung befristeter Vertrag  (Gelesen 3790 mal)

Niels

  • Gast
Schlussformulierung befristeter Vertrag
« am: Dezember 01, 2016, 09:57:30 Vormittag »
Hallo liebe Forum,

ich habe eine Arbeitszeugnis erhalten, nachdem ich befristet bei einem Unternehmen beschäftigt war. Ich selbst war es, der den Arbeitsvertrag nicht verlängern wollte.

Die Schlussformulierung sieht jetzt so aus:
"Gemäß Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage.

Wir bedauern sein Ausscheiden, bedanken uns für seine konstruktive Mitarbeit und
wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute"

Kann ich das so stehen lassen? Ich glaube die Formulierung "(...) das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage." benutzt man eher bei arbeitgeberseitigen Kündigungen, oder nicht?

Vielen Dank
Niels

Maggy

  • Gast
Re: Schlussformulierung befristeter Vertrag
« Antwort #1 am: Dezember 02, 2016, 16:35:34 Nachmittag »
Die Aussage "Gemäß Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage" ist nicht ganz eindeutig, dies kann sich ja durchaus auch auf eine im Vertrag genannte Kündigungsfrist beziehen. Eigentlich müsste es heißen: "Da er sich gegen eine Verlängerung des zuächst bis zum .... befristeten Vertrages entschieden hat, endet das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage mit Ablauf der vereinbarten Zeit". Der Dank wirkt recht schwach ("bedanken uns für seine konstruktive Mitarbeit" = Note 4). Da solltest du nochmal genauer prüfen, wie die anderen Wertungen ausfallen. Sofern du weitergehende Hilfe benötigst kannst du dich auch an die Zeugnishotline von www.arbeitszeugnis.de wenden (030/ 420 285 24). 

Niels

  • Gast
Re: Schlussformulierung befristeter Vertrag
« Antwort #2 am: Dezember 04, 2016, 16:13:49 Nachmittag »
Vielen Dank für deine Antwort Maggy.

Ich denke auch es ist zu unklar und werde eine Änderung beantragen.

Zu dem "bedanken uns für seine konstruktive Mitarbeit" habe ich an anderer Stelle gelesen es sei eine 2- bis 3. Falls es tatsächlich eine 4 wäre hätte ich ja auch ein Recht das verbessern zu lassen.


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