Autor Thema: Sehr gutes Zwischenzeugnis - schlimm?  (Gelesen 2586 mal)

helloworld

  • Gast
Sehr gutes Zwischenzeugnis - schlimm?
« am: März 25, 2013, 16:20:39 Nachmittag »
Hallo,

habe ein Zwischenzeugnis angefragt und ein sehr gutes bekommen. Kann es sein, dass es aber in Wahrheit gar nicht so gut ist und das Unternehmen etwas Negatives damit signalisieren will (nach dem Motto: immer, immer sehr gut, gibt es nicht).

Außerdem hab ich folgendes gelesen:

Glaubwürdige Wirkung: Lob allein macht ein Empfehlungsschreiben nicht überzeugend;
auch wenig fähige Mitarbeiter können (sehr) gute Empfehlungen erhalten. Das
Empfehlungsschreiben sollte daher Lob auf konkrete Aufgaben beziehen und überzeugende
Fakten nennen, um damit die ausgesprochene Empfehlung zu untermauern: die Erwähnung
konkreter Arbeitserfolge des Referenznehmers aus Sicht des Ausstellers erhöht den Wert der
Empfehlung deutlich! Entscheidend für die glaubwürdige Wirkung ist auch, dass ein plausibler Grund für die Ausstellung des Schreibens genannt wird.


In meinem Zwischenzeugnis fehlen konkrete Arbeitserfolge. Das Schreiben ist wahrscheinlich maschinell erzeugt worden.

Nun frage ich mich, ob das sehr gute Zeugnis - eigentlich - ein schlechtes ist?!

Maggy

  • Gast
Re: Sehr gutes Zwischenzeugnis - schlimm?
« Antwort #1 am: März 26, 2013, 13:04:23 Nachmittag »
was du gelesen hast bezieht sich auf Empfehlungsschreiben/ Referenzen, das ist eine andere Textgattung.  Eine Zeugnisurkunde ist kein Empfehlungsschreiben. Gute Arbeitszeugnisse lesen sich immer übertrieben, weil die Zeugnissprache nur über Lob funktioniert. Ein schwaches Lob steht für eine schwache Leistung, ein sehr starkes Lob für eine sehr starke Leistung. Natürlich würde man im normalen Sprachgebrauch nicht sagen: "ich bin vollstens zufrieden", aber das darf man nicht gleichsetzen. Ca. 30% aller Zeugnisse haben die Note "sehr gut", da wärst du also in guter Gesellschaft. Ein Einserzeugnis ganz ohne Nennung von Erfolgen kann aber eigenltich nicht sein.  Dann solltest du es mal einem Zeugnistest (siehe Hinweise oben) unterziehen lassen.


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