Autor Thema: seltsam vormuliert: außderdienstlich nichts bekannt geworden  (Gelesen 2862 mal)

Fragender

  • Gast
seltsam vormuliert: außderdienstlich nichts bekannt geworden
« am: April 30, 2006, 16:47:53 Nachmittag »
Was das heissen mag:

 
Herr XY, geboren am XX, war bei uns vom XX. bis zum XX als kaufmännischer Mitarbeiter im Außen- und Innendienst beschäftigt.

Zu seinen Tätigkeiten im Innendienst gehörte im Wesentlichen die Beratung und Betreuung von Kunden in unserer Ausstellung, die Anfertigung von Angeboten, Kalkulationen und Rechnungen, sowie die Erledigung von Bestellungen zur Arbeitsvorbereitung.

Im Außendienst bestand seine Tätigkeit im Wesentlichen in der Kundenberatung auf den von uns besuchten Fachmessen in .X, Y, Z und NL., sowie die Präsentation unserer Produkte nebst Verkaufsanbahnung auf unseren Marktausstellungen. Gelegentlich hat er auch vor Ort - zumeist zusammen mit Herrn XYZ (anmerk.: mit dem Chef) - Kundenberatungen und Verkaufsgespräche geführt sowie Aufmaße und Planungen vorgenommen.

Herr XY verfügt über gute Fachkenntnisse im Bereich... (Branche), die er in seiner Arbeit - insbesondere bei seinen Verkaufsgesprächen mit den Kunden in der Firma, auf Messen oder Marktausstellungen - erfolgreich umzusetzen wusste. Angebotserstellung, Rechnungsschreibung, sowie die sonstigen kaufmännischen Korrespondenz wurde von ihm auch bei stärkerem Arbeitsanfall zugig und zuverlässig abgearbeitet.

Die ihm insoweit übertragenden Aufgaben hat Herr XY stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war Herr XY anerkannt und geschätzt. Im Umgang mit Kunden zeigte er sich kompetent, selbstsicher und aufgeschlossen. Über sein außerdienstliches Verhalten ist uns nichts Nachteiliges bekannt geworden,

Aus betriebsbedingten Gründen mussten wir sein Arbeitsverhältnis zum 28.02.2006 beenden. Wir bedauern sein Ausscheiden, danken für die bisherige Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute.

Mike

  • Gast
seltsam vormuliert: außderdienstlich nichts bekannt geworden
« Antwort #1 am: April 30, 2006, 19:34:20 Nachmittag »
Da fällt aber einiges auf: Das Zeugnis sagt z.B. nichts aus zur Arbeitsbereitschaft, zur Arbeitsbefähigung und zum Erfolg. Komisch klingen auch Sätze wie "Die ihm insoweit übertragenden Aufgaben" - wieso "insoweit"??! Über "außerdienstliches Verhalten" steht dem Arbeitgeber gar kein Urteil zu und der Ausdruck "nichts bekannt" (aber es kann durchaus was geben...) weckt auch kein Vertrauen...


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Formulierungen im Arbeitszeugnis etwas seltsam.

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