Autor Thema: Soll ich dieses Zwischenzeugnis bei der Bewerbung beilegen?  (Gelesen 4182 mal)

tessy

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Soll ich dieses Zwischenzeugnis bei der Bewerbung beilegen?
« am: Februar 05, 2006, 17:03:58 Nachmittag »
Hallo zusammen,
ich arbeite im Altenheim als Krankenschwester und wollte mich woanders bewerben. Mein Arbeitgeber hat mir ein Zwischenzeugnis ausgestellt, wobei ich unsicher bin, ob es gut oder schlecht ist. Welche Bedeutung hat der Text und sollte ich es bei einer Bewerbung beilegen.

Der Text lautet:

"Zu ihren Aufgaben im xx-Heim gehören sowohl die körperliche als auch die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohnern, das bedeutet, ergänzende Hilfen anzubieten, die von den Bewohnern für die Aktivitäten des Lebens benötigt werden.

Gestützt auf ihre guten allgemeinen Pflegekenntnisse arbeitete sich Sr.xx in die speziellen Aufgaben der Pflege und Betreuung älterer Damen und Herren ein.

Sr.xx verfügt über ein gutes Fachwissen und über praktische Fähigkeiten, die sich bei der Ausführung an der aktuellen Patienten-Pflegesituation orietieren.
Dabei setzt sie Prioritäten in der Arbeitsablaufgestaltung, die der jeweiligen Situation angemessen sind.
Sie bewältigt die anfallende Arbeitsmenge und erfüllt sie unter wirtschaftlicher Nutzung der erforderlichen Arbeitsmittel.

Eine aussagekräfige Pflegedokumentation sind für Sr.xx eine Selbstverständlichkeit.

Ist Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen ist korrekt."

Klaus Schiller

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Soll ich dieses Zwischenzeugnis bei der Bewerbung beilegen?
« Antwort #1 am: Februar 05, 2006, 21:13:06 Nachmittag »
In der an Übertreibungen nicht armen Zeugnissprache ("stets weit überdurchschnittlich...") sind Formulierungen wie die folgenden nur eine Bescheinigung der Erfüllung von Mindestanforderungen (Note 4):

"verfügt über ... praktische Fähigkeiten, die sich bei der Ausführung an der aktuellen Patienten-Pflegesituation orietieren."
"setzt Prioritäten, die ... angemessen sind.
"bewältigt die anfallende Arbeitsmenge"
Ihr Verhalten ... ist korrekt."

Andere wichtige Aspekte dürfen aber auch in einem Zeugnis der Note 4 keinesfalls unerwähnt bleiben, z.B. das Engagement, das Verhalten gegenüber Patienten und natürlich auch die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit, die über die Gesamtnote entscheidet.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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