Autor Thema: Soll ich eine Nachbesserung verlangen  (Gelesen 2806 mal)

Mich

  • Gast
Soll ich eine Nachbesserung verlangen
« am: Dezember 05, 2005, 08:22:53 Vormittag »
Hallo,

nach einer Korrektur erstes Arbeitszeugnisses habe ich nachfolgende Text erhalten. Diesem fehlen einige meine und "fach" Nachbesserungsvorschläge.

Ist der nachstehende als "annehmbar" zu sehen? Bzw. Was kann ich tun?





Firmenname AG
                              Straße Nr.  ??
                              ????? Staat
                              Postfach ???
                              ??? Staat
                              Internetseite


Zeugnis




Frau Vorname Nachname, geboren am …in … , war von 01. Januar 2002 bis 30. September 2005 als Referentin Konzernrechnungslegung in unserem Unternehmen tätig.

Firmenname ist in Europa einer der führenden Dienstleister für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Unsere Kompetenzen sind:

•   Das Erfassen ……………………..
•   Die Planung, Finanzierung, Installation …………..
•   Das Angebot von ……………….

Zum Hauptaufgaben- und Verantwortungsbereich von Frau Nachname gehörten:

•   Unterstützung bei der Erstellung von Quartals- und Jahresabschlüssen nach US-GAAP und IFRS einschließlich Notes
•   Auswertung und Analyse der Konzernabschlüsse für Vorstand und Investor Relations
•   Mitwirkung bei der Erstellung von Managementkonzernabschlüssen (Monatsabschlüsse, Konzernbudget)
•   Ansprechpartnerin für Tochtergesellschaften in Fachfragen der Bilanzierung und der internationalen Rechnungslegung
•   Mitglied der Projekt „Erstellung der Konzernrichtlinie nach IFRS sowie dessen Umsetzung im Rahmen von Schulungen der Tochtergesellschaften“ und „Umstellung des Konzernabschlusses auf IFRS“
• Optimierung der Konsolidierungssoftware durch Einrichten eines Konzernanlagespiegels
• Bearbeitung spezieller Bilanzierungsfragen, z.B. Impairment Tests





Zeugnis Vorname Nachname



Frau Nachname war eine sehr einsatzfreudige Mitarbeiterin, die viel Engagement und Initiative zeigte. Auch bei hoher Belastung erzielte sie gute Arbeitsergebnisse.

Ihre Aufgaben plante und organisierte sie stets systematisch, wobei sie in ihren Ausführungen sehr sorgfältig und zuverlässig war.

Frau Nachname überzeugte durch hohe fachliche Qualifikation, die sie jederzeit erfolgreich einsetzte. Sie hat eine gute Auffassungsgabe, ein sehr gutes Zahlenverständnis und kann auftretende Probleme schnell und zutreffend lösen. Ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch ihre klare und logische Gedankenführung, die sie zu sicheren Urteilen befähigt.

Die ihr übertragene Aufgaben erledigte Frau Nachname stets zur unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Kunden gegenüber trat sie höflich und gewandt auf.

Frau Nachname scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihr für ihre guten Leistungen. Für ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir Frau Nachname alles Gute und weiterhin viel Erfolgt.



Staat, 30.Septemer 2005

Firma GmbH
i.V.                     i.V.





Vorname Nachname               Vorname Nachname
Abteilungsleiterin FRKR            stv. Personalleiter
Mitarbeiterservice

Klaus Schiller

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Soll ich eine Nachbesserung verlangen
« Antwort #1 am: Dezember 05, 2005, 12:27:17 Nachmittag »
Ist der nachstehende als "annehmbar" zu sehen?
Annehmbar ja, aber auch sehr knapp und pauschal. Mit Blick auf die Dauer der Beschäftigung sollte zu den Kenntnissen mehr gesagt werden als "hohe fachliche Qualifikation...", zu den Erfolgen mehr als "gute Arbeitsergebnisse" usw. Auch ein Bedauern des Ausscheidens sollte nicht fehlen. Stilistisch fällt auf, dass die Angaben zu Fähigkeiten, zum Erfolg und zur Arbeitsweise "bunt gemischt" sind. So entsteht der Eindruck, dass der Abschnit "Frau Nachname überzeugte ... zu sicheren Urteilen befähigt" nachträglich ergänzt wurde.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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