Es gibt keine Verpflichtung, ein Zeugnis in der bekannten codierten Zeugnissprache ("Positivskala") zu verfassen. Man kann also auch klipp und klar sagen "Die Leistungen waren sehr gut/ gut/ befriedingend/ ausreichend/ mangelhaft/ ungenügend". Die auf den ersten Blick immer wohlwollend wirkende Zeugnissprache ist ein Entgegenkommen der Arbeitgeber, um dem gesetzlich verlangten ausgewogenen Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen zu entsprechen. Genauer steht das unter
http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.phpHierbei steht die Wahrheit immer an erster Stelle. Wenn also eine Straftat vorlag gibt es selbstverständlich keinen Grund für eine wohlwollende Ausdrucksweise, dann kann im Klartext im Zeugnis stehen:
"Aufgrund einer von Herrn ... verübten Straftat, durch die uns erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist, haben wir das Arbeitsverhältnis fristlos beendet."
Aber: ich würde erstens abwarten, ob der Arbeitsnehmer seinen Zeugnisanspruch überhaupt geltend macht (unaufgefordet muss ein Zeugnss nicht ausgestellt werden) und zweitens warten, ob sich der Vowurf bei genauerer Prüfung auch bestätigt und es zu einer Veurteilung kommt. Denn im Zeugnis aufgestellte Behauptungen müssen beweisbar sein.