Hier ein Überblick über die Struktur:
Die übliche Reihenfolge ist (siehe auch Abschnitt A): Einleitung („trat am ... Bei uns ein...“), Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungsteil und Verhaltensteil, Beendigungsformel. Der Leistungsteil formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Was ist aber, wenn jemand erst mit der Zeit bedeutendere Aufgaben/ Positionen übernommen hat?
Es werden ja nicht alle Aufgaben hintereinander weg genannt, sondern erst die Position und dann die entsprechenden Aufgaben. Wenn innerhalb einer Position immer verantwortungsvollere Tätigkeiten übernommen wurden, kann man entweder die Wichtigsten zuerst nennen oder einen entsprechenden Satz ergänzen.
Wäre es hier nicht sinnvoller, den Werdegang in zeitlicher Reihenfolge zu beschreiben.
Das ist ja so, der Werdegang wird chronologisch beschrieben.
Steht das Gesamturteil bei der Leistungsbeurteilung vor oder nach den berufsspezifischen Merkmalen?
Mit "berufsspezifischen Merkmalen" meinst du die Leistungsbewertung?
Dann steht das Gesamturteil am Ende.
Müssen die berufsspezifischen Merkmale unbedingt Nennung finden bzw. wird es negativ ausgelegt, wenn in diesem Teil nur Standardsätze stehen?
Das hängt vollkommen von der Position und den Standardsätzen ab. Schleßmann nennt nur sehr allgemeine Vorschläge, die sich für eine verantwortungsvolle Position nicht gut eignen.
Wird es negativ ausgelegt, wenn nicht jede Aufgabe oder Tätigkeit, die in der Tätigkeitsbeschreibung genannt wurde, auch in der Leistungsbeurteilung ein explizites Pendant aufweist?
All diese Fragen sind berechtigt, aber um Zeugnisse stilsicher und überzeugend formulieren zu können benötigt man jahrelange Erfahrung.
Daher guibt es ja auch den Zeugsnierstellungsservice von arbeitszeugnis.de. Eine pauschale Antwort dieser Frage ist leider nicht möglich.