Autor Thema: ungerades Kündigungsdatum  (Gelesen 4022 mal)

Heny

  • Gast
ungerades Kündigungsdatum
« am: April 30, 2009, 19:13:49 Nachmittag »
Hallo,

ist es rechtlich möglich, im Zeugnis das Datum der Kündigung einfach als 31. oder 15. der Monats anzugeben?
Bin nämlich zum 21. gekündigt wurde und im Zeugnis finde ich, sieht es nicht gut aus so ein ungerades Datum anzugeben, bzw. habe Angst, dass AN eventuell etwas hineininterpretieren könnte.

Gruß, Henry

Mike

  • Gast
Re: ungerades Kündigungsdatum
« Antwort #1 am: Mai 01, 2009, 12:19:38 Nachmittag »
Ein "krummes" Beendigungsdatum ist meist ein Hinweis auf eine fristlose Kündigung. Regulär enden Arbeitsverhältnisse in der Tat zum Monatsende oder zur Monatsmitte. Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, kann das Datum geändert werden, aber er ist natürlich nicht dazu verpflichtet. Eine andere Lösung wäre es vielleicht, gar kein Beendigungsdatum zu nennen und das Zeugnis (also die Ausstellung) auf den 31. oder 30. zu datieren.


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xx
Schlussformulierung und Kündigungsdatum

Begonnen von anonymerGast

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Letzter Beitrag Mai 02, 2007, 13:39:52 Nachmittag
von anonymerGast