Autor Thema: Unterschrift, die 2.  (Gelesen 3096 mal)

sub_zero

  • Gast
Unterschrift, die 2.
« am: November 12, 2005, 20:33:21 Nachmittag »
Hallo,

noch eine Frage zur Unterschrift. Auf meinem Arbeitszeugnis befindet sich _nur_ die Unterschrift des Leiters der Personalabteilung. Nun habe ich gelesen, das ist so nicht korrekt. Soll ich ein neues verlangen?

Danke & Gruß,
Andreas

Klaus Schiller

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Unterschrift, die 2.
« Antwort #1 am: November 14, 2005, 23:47:11 Nachmittag »
Nichts spricht dagegen, dass der Personalleiter ein Zeugnis unterzeichnet.

Zitat:
Das Zeugnis wird vom Arbeitgeber ausgestellt und ist von ihm oder einer in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigten Person, die in der betrieblichen Hierarchie über dem Zeugnisinhaber stehen, also ranghöher sein muss, zu unterzeichnen. - LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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