Also bei nur zwei Wochen sollte man das nicht überinterpretieren. Das halte ich für völlig unproblematisch. Es ist nur so: wenn jemand ein Zeugnis erst mit monatelanger Verspätung erhält, stellt man sich natürlich Fragen. Ist der Aussteller derart unorganisiert, dass er so lange braucht? Oder hat der Arbeitnehmer erstmal vergessen, ein Zeugnis anzufordern? Oder hat man noch monatelang um das Zeugnis gestritten, weil es anfangs so schlecht ausgefallen ist?
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ein Zeugnis bei der Erstausstellung ein anderes Datum trägt als das tatsächliche (wahre) Datum der Erstellung. Nur bei Korrekturen kann man eine Datierung auf das Datum der ersten Ausstellung verlangen.
Wie gesagt, dass nur zur allgemeinen Info, bei zwei Wochen ist das irrelevant.