Autor Thema: Vermutlich ab 01.02 arbeitslos/Zwischenzeugnis angefordert/  (Gelesen 3266 mal)

dila

  • Gast
Vermutlich ab 01.02 arbeitslos/Zwischenzeugnis angefordert/
« am: November 17, 2005, 16:17:05 Nachmittag »
Hallo liebes Forenteam,

ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag und habe ein Arbeitszeugnis angefordert.
Mein Vertrag läuft am 31.01.06 aus und es steht noch nicht fest ob ich eine Verlängerung bekomme.
Nun würde mich interessieren ob das Zwischenzeugnis so ob ist.
Mir ist bewusst, dass keine Analyse im Forum stattfindet, es geht mir bei dem Zwischenzeugnis "nur" um eure Meinung.

Im Voraus lieben Dank.

dila







Zwischenzeugnis

Frau X.X., wohnhaft in Stadt, Straße, war vom 01.02.2004 bis zum 31.01.2005 zunächst im Rahmen des Projektes Arbeit statt Sozialhilfe, anschließend seit dem 01.02.2005 in einem befristeten Arbeitsvertrag als Mitarbeiterin im Bereich der Ambulanten Diakonie GbR in Stadt beschäftigt.

Die Ambulante Diakonie GbR ist ein nach den Landesrichtlinien Nordrhein-Westfalen anerkannter ambulanter Pflegedienst in Stadt, der vom Diakonischen Werk der evangelischen Kirche im Rheinland und der Stiftung Evangelisches Kranken- und Versorgungshaus zu Stadt  getragen wird. Insgesamt 66 Mitarbeiter/Innen gestalten ein differenziertes Angebot diakonischer Dienstleistungen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der häuslichen Kranken - und Altenpflege, der Ev. Altenbetreuung und dem Mobilen sozialen Hilfsdienst.


Zu den Aufgaben von Frau X. gehören:

- Hauswirtschaftliche Versorgung von alten Menschen und Menschen mit körperlichen und psychischen Behinderungen, insbesondere Altersdemenz
- Haushaltsführung sowie Betreuung, Begleitung, Alltags- und Freizeitgestaltung für diesen Personenkreis
- Assistenz und Mobilisation der Klienten/Innen
- Kontinuierliche Betreuungsdokumentation und Erstellen der erforderlichen Einsatznachweise
- Zusammenarbeit mit Angehörigen, Bezugspersonen und gesetzlichen Betreuer/Innen
- Teilnahme an Dienstbesprechungen und klientenspezifischer Fallbearbeitung

Seit dem 01.08.2005 (Anm. Falsches Datum!! Schon seit dem 01.06.05) ist Frau X zusätzlich als Einsatzleitung für den EVA und MSHD Bereich zuständig. Damit verbunden sind folgende zusätzliche Aufgaben:

- Erstellen der jeweiligen Dienstpläne
- Durchführung von Dienstbesprechungen
- Durchführung von Erstgesprächen
- Erstellen der Ablaufplanung

Frau X begegnet den zu Betreuenden freundlich und mit Verständnis. Die im häuslichen Alltag erforderliche Begleitung der Kunden /Innen mit teilweise psychischen Erkrankungen und Einfühlungsvermögen. Sie zeigt die erforderliche Geduld in der teilweise schwierigen Kontaktgestaltung zu diesem Kundenkreis.
Frau X ist in der Einsatzleitung als auch in ihrem Team jederzeit zuverlässig. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigt Frau X planvoll und den Kunden/Innen voll und ganz zugewandt.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen/Innen ist stets korrekt. Sie ist eine gut in das Team integrierte Mitarbeiterin.
Die Betreuungsdokumentation wird sachgerecht durchgeführt.

Frau X führt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau X ausgestellt.

Stadt, den 17.11.2005

Dipl. Soz. Wiss. X X                                    X X
Geschäftsführung                                       Pflegedienstleitung

Klaus Schiller

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Vermutlich ab 01.02 arbeitslos/Zwischenzeugnis angefordert/
« Antwort #1 am: November 18, 2005, 14:15:13 Nachmittag »
Die Aussage "Frau X führt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus" verweist auf die Gesamtnote "sehr gut".  

Die Aussage "Die im häuslichen Alltag erforderliche Begleitung der Kunden /Innen mit teilweise psychischen Erkrankungen und Einfühlungsvermögen" ist unvollständig und von Ihnen möglichwerweise nicht genau zitiert.
Das hier und im folgenden Satz verwendete Adjektiv "erforderlich" ist unvorteilhaft, da es sich eher an den Mindestanforderungen orientiert. Gleiches gilt für das Verhaltensattribut "korrekt" (=aber auch nicht gerade vorbildlich). Insgesamt macht das Zeugnis eher einen durchschnittlichen Eindruck, was nicht zur sehr guten Gesamtnote passt.  
Der Projektname "Arbeit statt Sozialhilfe" muss nicht erwähnt werden, hier kann der Eindruck entstehen, Sie hätten die Stelle nicht aus wirklichem Interesse angenommen.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

dila

  • Gast
Vermutlich ab 01.02 arbeitslos/Zwischenzeugnis angefordert/
« Antwort #2 am: November 23, 2005, 15:59:20 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,


vielen Dank für Ihre Antwort.


Da ich mir nicht 2 Auswertungen leisten kann, werde ich "nur" mein Arbeitszeugnis ausarbeiten lassen.

Lieber Gruß
dila


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