Autor Thema: "Verzicht auf Zeugnissprache"  (Gelesen 4743 mal)

gast

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"Verzicht auf Zeugnissprache"
« am: Oktober 07, 2005, 12:02:42 Nachmittag »
Ich habe gehört, dass einige Unternehmen bewußt auf die - teilweise unsinnigen - Formulierungen der Zeugnissprache verzichten ("voller als voll") und diesen Verzicht direkt als Bemerkung mit in das Zeugnis hineinschreiben.

Ist diese Verfahrensweise möglich und gibt es dafür eine "Standard-Formulierung"?

Vielen Dank!

Timmi aus Sachsen

Klaus Schiller

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"Verzicht auf Zeugnissprache"
« Antwort #1 am: Oktober 07, 2005, 15:32:18 Nachmittag »
Es findet sich in Zeugnissen mitunter der Hinweis, dass bei der Zeugnisschreibung keine „Geheimcodes“ verwendet wurden und mögliche Zweideutigkeiten im Text unbeabsichtigt wären. Da die „Geheimcodes“ nach §113 der Gewerbeordnung ohnehin verboten sind, ist dieser Hinweis überflüssig. Zum Streit um die angeblich unsinnige Formulierung „vollste Zufriedenheit“ finden Sie eine ausführliche Stellungnahme in der Rubrik „häufige Fragen“ (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#22).  

Unabhängig davon gibt es Unternehmen, deren Zeugnisse den gängigen Beurteilungsbögen ähneln, also durch das Ankreuzen von Noten und die Ergänzung einzelner Attribute eine Bewertung im Klartext vornehmen. Unternehmen sind generell nicht verpflichtet, die gängige Zeugnissprache zu verwenden.

Eine ausführliche Erklärung zu den Eigenheiten der Zeugnissprache finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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