Autor Thema: Wartefrist auf Zeugnis?  (Gelesen 2729 mal)

sub_zero

  • Gast
Wartefrist auf Zeugnis?
« am: Oktober 26, 2005, 15:08:20 Nachmittag »
Hallo,

ich bin seit dem 31.08.05 arbeitslos. Bereits 2 Wochen *vor* Ende des Arbeitsverhältnisses hatte ich schriftlich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten. Für die Erstellung des Zeugnisses hate ich Frist von 2 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt, also bis zum 15.09.05.
Bis heute habe ich nichts bekommen. Wenn ich mit meinem damailigen Vorgesetzten telefoniere, werde ich auf die Personalabteilung verwiesen, rufe ich dort an, sagt man mir, es ist von meinem Vorgesetzten noch nichts angekommen. Das geht nun schon eine Weile so. Wie lange sollte ich noch warten, bis ich einen RA einschalte? Es handelt sich übrigens um einen großen, deutschen Arbeitgeber. Also keine kleine Firma, in der nun alle  mit einem Arbeitszeugnis überfordert wären.

Eine Anmerkung zu den Schadensersatzvorderungen, die man als Arbeitnehmer bei nicht Erhalten des Zeugnisses hat: es erscheint mir kaum möglich, den dafür notwendigen Beweis (daß man eine Stelle also deshalb nicht bekommt, weil das Zeugnis fehlte) zu erbringen. Wenn ein Personalchef heute 200 Bewerbungen und mehr bekommt, dann wandert eine unvollständige Bewerbung i.d.R. in die "Ablage P". Wenn man dort anruft, dann hat sich der Arbeitgeber eben für einen anderen Kandidaten entschieden. Daraus Ansprüche ableiten zu können, erscheint mir mehr als zweifelhaft.

Danke & Gruß,
Andreas

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Wartefrist auf Zeugnis?
« Antwort #1 am: Oktober 26, 2005, 16:37:28 Nachmittag »
Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn Ihnen niemand eine verbindliche Auskunft erteilen kann und Sie jeder an andere Stellen verweist. Sollte dennoch auch eine wiederholte Nachfrage zu keinem Ergebnis führen, wäre der nächste logische Schritt, das Zeugnis von einem Anwalt anfordern zu lassen. Ein Musteranschreiben für eine Zeugnisanforderung finden Sie hier: http://www.ra-diedrich.de/taetigkeitsfelder/popup_arbeitsrecht/texte/zeugnisanforderung.htm

Dies wird für das Wohlwollen des Arbeitgebers allerdings nicht unbedingt förderlich sein. Deshalb ist es eine sinnvolle und zeitsparende Alternative, einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einreichen, bei dessen Erstellung wir Ihnen gerne behilflich sind, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Könnt ihr mal auf mein Zeugnis schauen? :)

Begonnen von Lana

1 Antworten
1599 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 16, 2016, 22:26:23 Nachmittag
von Maggy
xx
Zeugnis nach 3 Monaten Ausbildungsabruch (auf Wunsch)

Begonnen von der neue

1 Antworten
2253 Aufrufe
Letzter Beitrag November 20, 2008, 23:13:31 Nachmittag
von Sprossel78
xx
Vorgesetzter reagiert nicht auf Zeugnis-Beanstandungen. Was tun?

Begonnen von Andreas

3 Antworten
3095 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 19, 2008, 19:46:47 Nachmittag
von Mike
xx
Ab wann hat man einen Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis

Begonnen von superhasi

1 Antworten
7764 Aufrufe
Letzter Beitrag August 23, 2007, 11:47:05 Vormittag
von Demel