Autor Thema: was haltet ihr davon?  (Gelesen 3343 mal)

engel1000

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was haltet ihr davon?
« am: Juni 01, 2005, 23:51:47 Nachmittag »
hallo,habe hier ein problem mit meinem arbeitszeugnis und würde gern wissen,was ihr davon haltet...(habe als sozialpäd.assist.gearbeitet):
zitat1:"Zum Aufgabenbereich von FrauXXXgehörten vorwiegend pädagogische Tätigkeiten,die durch anfallende hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten ergänzt wurden."

zitat2:"FrauXXXarbeitete ganz speziell mit Kindern in der Kleingruppe,da sie hier die Gelegenheit hatte,individuell auf jedes einzelne Kind einzugehen.Dabei verlor sie aber nie den Blick für die gesamte Gruppe."

zitat3:"FrauXXXpflegte regen Austausch mit den Eltern."

zitat4:"Sie trug durch ihre offene Art zu einem guten Betriebsklima bei."

zitat5:"Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und Gottes Segen.Dieses Zeugnis wurde erst jetzt auf Verlangen von FrauXXXerstellt."

dazu muß ich sagen,das mein beschäftigungsverhältnis bereits am 31.07.2002 beendet war und ich erst gestern,also am 31.05.2005 mein zeugnis ausgehändigt bekommen habe...das ist doch nicht rechtens,oder?damals wurde mein vertrag aufgrund meiner schwangerschaft nicht mehr verlängert,aber ich pflegte stets guten kontakt zu meiner ehemaligen arbeitsstelle und wies auch immer wieder darauf hin,das ich mein zeugnis möchte...dieser letzte satz ist doch von rechts wegen auch gar nicht zulässig,oder???vielen dank schon im vorraus für eure antwort....lg*engel1000

arbeitszeugnis.de

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was haltet ihr davon?
« Antwort #1 am: Juni 02, 2005, 12:51:35 Nachmittag »
Es ist in Zeugnissen aus sozialen Berufen generell nicht möglich, einzelnen Aussagen eine bestimmte Note oder eine klare Bedeutung zuzuordnen, da sie eher einen beschreibenden Charakter haben. Die von Ihnen zitierten Aussagen könnten in mehrfacher Hinsicht gedeutet werden, der Gesamteindruck entscheidet. Ich empfehle Ihnen eine Analyse des kompletten Zeugnistextes für 16 Euro, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php

zitat5:"Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und Gottes Segen.Dieses Zeugnis wurde erst jetzt auf Verlangen von FrauXXXerstellt."
(1) Es ist durchaus hilfreich, dass bei einer verspäteten Ausstellung der Hinweis erfolgt, dass man das Zeugnis nachträglich angefordert hat. Andernfalls kann der Eindruck entstehen, es habe z.B. eine gerichtliche Auseinandersetzung stattgefunden, die die Zeugnisausstellung verzögert hat.
(2) Ein anderer Aspekt sind die Umstände der Verspätung. Ein ausscheidender Arbeitnehmer, der ein Zeugnis umgehend schriftlich (!)  anfordert, sollte dies natürlich auch schnellstmöglich erhalten. Dass der Arbeitgeber hierfür drei Jahre benötigt wäre natürlich unangemessen.
Wenn die Verzögerung auf ein Verschulden des Arbeitgebers zurückgeht, ist es üblich, das Zeugnis auf das offizielle Ausscheidungsdatum zu datieren.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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