Autor Thema: Was ist davon zu halten ?  (Gelesen 2337 mal)

musiccreation

  • Gast
Was ist davon zu halten ?
« am: Juli 02, 2005, 17:17:53 Nachmittag »
Ich habe hier Formulierungen aus meinem Arbeitszeugnis, die mir nicht behagen. Ich zitiere mal:

Sehr zugute kamen Herrn X die Kenntnisse der englischen Sprache, da Teilbereiche seiner Arbeit in der englischen Sprache ausgeführt wurden.

Herrn X zeigte hierbei große Initiative, Fleiß und Eifer, war stets motiviert und erfüllte seine Aufgaben mit großer Umsicht. Seine Arbeitsqualität, seine Arbeitsmenge und sein Arbeitstempo entsprachen stets unseren Erwartungen.

Er erledigte seine Aufgaben mit großer Sorgfalt und Genauigkeit, passte sich neuen Situationen rasch an und beherrschte seinen Arbeitsbereich sicher.

Die ihm gestellten Aufgaben erfüllte Herr X stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei und es gab keinerlei Anlass zur Klage.

Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch von Herrn X zum 30.06.2005. Wir bedanken uns für die erbrachten guten Leistungen und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


Anmerkungen: "Kenntnisse der englischen Sprache"   behagt mir nicht
                       "Herrn X zeigte hierbei.."                    Schlamperei ?
                       "es gab keinerlei Anlass zur Klage."    behagt mir nicht

Das ist nur das, was mir auf Anhieb auffällt.
Mein letztes Zeugnis bei diesem Arbeiitgeber war besser.
Damals hiess es noch "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"

Ich bitte um Ratschläge-
Danke auch

Klaus Schiller

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Was ist davon zu halten ?
« Antwort #1 am: Juli 02, 2005, 20:16:54 Nachmittag »
Anmerkungen: "Kenntnisse der englischen Sprache" behagt mir nicht
Zum einen werten die (sehr guten? fundierten?) Kenntnisse nicht bewertet, sondern nur wertfrei genannt. Zum andern erfordern Ihre Stelle und Ihre konrekten Aufgaben, die Sie leider nicht nennen, vermutlich auch noch andere Kenntnisse, die hier aber ebenfalls nicht bescheinigt werden.

"es gab keinerlei Anlass zur Klage." behagt mir nicht
In der Zeugnisschreibung wird durch die Verneinung des Gegenteils häufig eine Abwertung erzielt: "Das Verhalten gab zu Klagen keinen Anlass" oder "...war ohne Beanstandung" heißt demzufolge, man wurde auch nicht gerade gelobt.

Das ist nur das, was mir auf Anhieb auffällt. Mein letztes Zeugnis bei diesem Arbeiitgeber war besser. Damals hiess es noch "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Ich bitte um Ratschläge.  
Hilfe bei der Zeugnisverbesserung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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