Autor Thema: Was sagt ihr dazu  (Gelesen 2731 mal)

ruk

  • Gast
Was sagt ihr dazu
« am: August 15, 2007, 09:48:30 Vormittag »
Hallo,
ich war 5 Jahre in einer Firma angestellt und habe jetzt gekündigt, da ich in der anderen Firma mehr verdiene. Mein Chef war gar nicht so begeistert und hat mir (mehrmals) angeboten meine Kündigung zurückzunehmen (mehr Gehalt aber leider nicht).Als ich dies verneinte, sagte er das ich ja auch noch mal was von ihm will. Jetzt habe ich das Gefühl, daß er damit mein Zeugnis meinte.
Nach der Aufführung meiner Tätigkeiten in der Firma steht dann:
Bereits nach kurzer Einarbeitung beherrschte XXX seinen Aufgabenbereich umfassend.
Auf der Basis seiner Auffassungsgabe arbeitete sich XXX  in neue Aufgabenfelder ein. Er war  ein belastbarer Mitarbeiter, dessen Arbeitsqualität auch bei wechselnden Anforderungen stets zufrieden stellend war.XXXarbeitete zuverlässig und zügig, hatte eine gute Arbeitsauffassung und eine gute Leistungsmotivation.
XXX hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Das persönliche Verhalten von XXX war freundlich und korrekt.
Auf eigenen Wunsch verlässt XXX uns zumXXX, um sich beruflich zu verändern.
Wir bedauern sein Ausscheiden , bedanken uns für seine kostruktive Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Hat mein Chef mir da jetzt ein Ei ins Nest gelegt, oder kann ich mich mit diesem Zeugnis bewerben? Bin etwas Unsicher, vor allen der zweite Satz stößt mir immer wieder auf :roll:

Demel

  • Gast
Was sagt ihr dazu
« Antwort #1 am: August 15, 2007, 15:24:22 Nachmittag »
Das ist sehr pauschal formuliert und liegt leider alles im Bereich Note 3 und 4. Es ist wichtig das du das weißt, dann kannst du rechtzeitig etwas dagegen unternehmen.  D.h. nach einigen Monaten ist der Berichtigungsanspruch schon verwirkt. Ich würde mir eine bessere Zeugnisfassung erstellen lassen (geht z.B. hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php), dem Arbeitgeber als Frmulierungsvorschlag einreichen und mal sehen was er dazu sagt. Wenn er sich quer stellt würde ich den Druck langsam erhöhen, mit einem Schreiben vom Anwalt (ein Muster findest du hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php). Das wirkt meist sehr schnell, vor allem wenn du Zeugen dafür hast, dass er dich halten wollte. Eine Klage ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.


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