Autor Thema: welche benotung hat mein arbeitszeugnis?  (Gelesen 4189 mal)

Mori76

  • Gast
welche benotung hat mein arbeitszeugnis?
« am: Mai 07, 2007, 15:11:41 Nachmittag »
Hallo,

ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch. Der Chef der Firma sprach mich auf mein letztes Arbeitszeugnis an. Er sagte, das Zeungis hätte die Note 4 und wenn ich dieses Zeugnis nicht ändern lassen würde, wäre das nicht so gut für meine berufliche Zukunft. Jetzt bin ich total deprimiert.  :?
Folgende Sätze kommen in dem Zeugnis vor:

"Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe hat such Frau ... hierbei sehr gut zurechtgefunden und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu meiner vollen Zufriedenheit.

Wir haben sie hierbei als eine stets pünktliche, ordentliche und gewissenhafte Mitarbeiterin und Kollegein kennen gelernt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie gegenüber unseren Mandanten war stets einwandfrei."

Was sagt Ihr dazu ??

Maggy

  • Gast
welche benotung hat mein arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: Mai 07, 2007, 15:31:16 Nachmittag »
Wenn man nicht weiß, um welchen Beruf es überhaupt geht, wie lange jemand im Unternehmen beschäftigt war, welche "Karriere" er/sie dort gemacht hat und und welche hierarchische Funktion (Fühungsverantwortung)  er/sie inne hatte, ist es kaum möglich, Zeugnisaussagen einzuschätzen.  Auf den ersten Blick sieht das nach einer Note 3 aus, aber es ist sehr knapp, ich sehe z.B. nichts zur Motivation (nicht vorhanden gewesen?), nichts zum Wissen, zum Arbeitserfolg usw.   Stattdessen stehen da nur Attribute, die nun wirklich selbstverständlich sein sollten, z.B. pünktlich,  ordentlich... In der Form wäre die Note 3 wohl wirklich nicht glaubwürdig.

Wenn es ein vergleichsweise neues Zeugnis ist und noch die Chance auf eine Berichtigung besteht, würde ich dir empfehlen, dich bei der Zeugnishotline (01805/767 427, 14ct/min) beraten zu lassen.
Auf jeden Fall sollte man eigentlich nie in ein Vorstellungsgespräch gehen, ohne genau zu wissen, was in den eigenen Zeugnissen steht. Wenn man es weiß, kann man sich argumentativ darauf vorbereiten. Ansonsten wird man mit überraschenden Fragen auf dem falschen Fuß erwischt ...

Mori76

  • Gast
wie ist nun benotung?
« Antwort #2 am: Mai 07, 2007, 16:16:03 Nachmittag »
Also so lautet das Zeugnis:

Frau …, geb. am … war in der Zeit vom 01.12.2006 bis 31.03.2007 als Steuerfachangestellte hauptberuflich in meiner Steuerkanzlei angestellt.

Zum Aufgabengebiet gehörte die Erstellung von Finanzbuchhalteungen, Lohnbuchhaltungen und Steuererklärungen, sowie von Jahresabschlüssen (Bilanzen und Überschussrechnungen), außerdem damit zusammenhängende Nebentätigkeiten wie Steuerbescheide prüfen usw.

In meiner Kanzlei arbeiten wir mit sämtlichen DATEV-Programmen sowie MS-Office und Steuerrechtsdatenbanken. Wegen ihrer guten EDV-Kenntnisse wurde Frau … die Pflege und Wartung von PC-Soft- und Hardware übertragen.

Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe hat sich Frau ... hierbei sehr gut zurechtgefunden und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu meiner vollen Zufriedenheit.

Wir haben sie hierbei als eine stets pünktliche, ordentliche und gewissenhafte Mitarbeiterin und Kollegein kennen gelernt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie gegenüber unseren Mandanten war stets einwandfrei.

Ich wünsche Frau … für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

Mike

  • Gast
welche benotung hat mein arbeitszeugnis?
« Antwort #3 am: Mai 07, 2007, 22:52:24 Nachmittag »
Ja, da stellen sich eine Menge Fragen, z.B. warum das Arbeitsverhältnis schon nach vier Monaten beendet wurde. Das Zeugnis sagt dazu nichts.
Auch sonst fehlen sehr viele wichtige Angaben.

Es gibt da eigentlich zwei Möglichkeiten: entweder streichst du die Stelle aus deinem Lebenslauf und entfernst auch das Zeugnis aus deinen Bewerbungsunterlagen.
Oder du kannst versuchen, eine bessere Zeugnisversion zu bekommen. Denn beweispflichtig ist bei einem unterdurchschnittlichen Zeugnis ja der Arbeitgeber. Es wäre z.B. denkbar, dass man im Zeugnis von einer von vorn herein befristeten Aushilfstätigkeit spricht. In dem Fall würde ich dir auch empfehlen, dich bei der Zeugnishotline genauer beraten zu lassen.


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