Autor Thema: welche Note  (Gelesen 3031 mal)

guddi

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welche Note
« am: Juli 01, 2005, 19:05:03 Nachmittag »
Frau xy, geboren am xy in xy, war in der Zeit vom xy bis 31.03.2005 in unserem Unternehmen als xy und xy tätig.

Sie war zunächst als Aushilfe beschäftigt und im Jahr xy haben wir sie als Teilzeitkraft und Mitarbeiterin in der xy eingestellt. Sie war im Bereich xy und  eingesetzt.
Ihre Hauptaufgaben waren:
-               xy
-   xy
-   xy   

Frau xy hat sich schnell und sicher in das Aufgabengebiet eingearbeitet und ihre Tätigkeiten selbständig und gewissenhaft durchgeführt.

Sie war hoch motiviert und identifizierte sich stets voll mit ihren Aufgaben. Sie erledigte ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.

Wir lernten Frau xy als eine pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin kennen, die ihre Aufgaben stets zügig und gut erledigte.

Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und den Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Frau xy scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Wir bedauern es sehr, Frau xy zu verlieren, danken für die wertvolle Arbeit und wünschen ihr sowohl für ihre berufliche als auch private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Klaus Schiller

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welche Note
« Antwort #1 am: Juli 02, 2005, 19:37:57 Nachmittag »
Der Zeugnistext wirkt sehr monoton. Aussagen wie

- ihre Tätigkeiten ... durchgeführt.
- erledigte ihre Aufgaben ...
- die ihre Aufgaben ... erledigte.
- die ihr übertragenen Aufgaben ... ausgeübt

sind sowohl inhaltlich als auch formal nahezu identisch und daher unnötige, pauschale Wiederholungen. Andere zu erwartende Aussagen scheinen hingegen zu fehlen, u.a. zu Fähigkeiten und zum Fachwissen.
Ohne Kenntnis der Stelle (Managerin? Arzthelferin?), der genauen Aufgaben und der Beschaftigungsdauer ist es aber nicht möglich, die Vollständigkeit und somit auch den Gesamteindruck des Zeugnisses zu bewerten. Wenn die Stellenbeschreibung z.B. bestimmte Attribute nahelegt (z.b. Organisationstalent, Vertrauenswürdigkeit) oder Zielvorgaben nennt, muss auf diese im Leistungs- und Verhaltensteil auch eingegangen werden.

Auffällig ist auch, dass die Leistungszusammenfassung, die immer fur die Gesamtnote entscheidend ist, im ersten Teil ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit") der Note 1, im zweiten Teil ("den Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen") aber nur der Note 2 entspricht. Die "vollste Zufriedenheit" ist daher nicht glaubwürdig.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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