Autor Thema: wer ist berechtigt ein praktikumszeugnis austzustellen?  (Gelesen 2785 mal)

chavez_berlin

  • Gast
wer ist berechtigt ein praktikumszeugnis austzustellen?
« am: September 25, 2005, 17:42:16 Nachmittag »
Welche rechtlichen und gewerblichen Vorschriften gibt es für Gewerbetreibende um einen Praktikanten zu beschäftigen und ein rechtmäßiges Zeugnis oder eine Beschreibung der Tätigkeiten auszustellen?

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
wer ist berechtigt ein praktikumszeugnis austzustellen?
« Antwort #1 am: September 27, 2005, 00:04:10 Vormittag »
Wenn sie eine konkrete rechliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir führen lediglich eine Sprachberatung durch. Wir können Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).  

Allgemein gilt:
Es gibt Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten, also Studenten, die im Rahmen Ihres Studiums in Betrieben eine dem Studienziel dienende praktische Ausbildung erhalten. Sie sind während des Studiums weiterhin Studenten und damit nicht als Arbeitnehmer anzusehen. § 19 des Berufsbildungsgesetzes, der für Praktikanten grundsätzlich die §§ 3 bis 18 BBiG für anwendbar erklärt, findet auf diese Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten keine Anwendung. Hier wird üblicherweise auch kein Praktikumszeugnis, sondern nur eine Bescheinigung ausgestellt. Nicht die Leistungen sind entscheidend, sondern nur die Teilnahme.  

Zum anderen gibt es reguläre Praktikantenverhältnisse. Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht. § 19 BBiG bestimmt für derartige Praktikantenverhältnisse, dass die §§ 3 bis 18 BBiG (Berufsbildungsgesetz) Anwendung finden. Diese Praktikanten erhalten ein Praktikumszeugnis, das in der Regel wie folgt strukturiert ist:  
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Arbeitszeugnis- Misstrauen berechtigt?

Begonnen von Gast aus OWL

2 Antworten
3624 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 11, 2006, 09:43:58 Vormittag
von Gast aus OWL
xx
Sind meine Zweifel berechtigt?

Begonnen von G

1 Antworten
2361 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 22, 2007, 00:20:13 Vormittag
von Maggy
xx
Ein Zwischenzeugnis nicht ganz Standard, wer kann helfen?

Begonnen von Daniel

3 Antworten
4312 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 13, 2006, 20:04:12 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Wer hat ein Musterzeugnis von Haufe? Bitte melden

Begonnen von Corina

0 Antworten
2048 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 13, 2010, 12:54:49 Nachmittag
von Corina