Autor Thema: Widersprüchliches Zwischenzeugnis?  (Gelesen 2892 mal)

simmi

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Widersprüchliches Zwischenzeugnis?
« am: August 10, 2005, 15:11:10 Nachmittag »
Als Servicesachbearbeiterin befinde ich mich momentan in der Elternzeit und habe auf Wunsch hin nachfolgendes Zwischenzeugnis erhalten.

"... Frau P. beherrscht ihr Arbeitsgebiet und setzt ihr Fachkönnen jederzeit adäquat und ergebnisorientiert im Tagesgeschäft um. Sie nutzt die ihr gebotenen Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung stets mit Erfolg. Aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe findet Frau P. stets gute Lösungen, die sie konsequent und erfolgreich in die Praxis umsetzt. Sie ist belastbar und leistungsfähig, stellt sich auf ihre Aufgaben sehr gut ein und zeigt stets Zuverlässigkeit, Einsatzwillen und Verantwortungsbewusstsein.

Frau P. erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Wegen ihrer kooperativen und hilfsbereiten Art ist sie ihren Vorgesetzten eine wertvolle Stütze und den Kollegen und Mitarbeitern eine geschätzte Partnerin. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern ist einwandfrei.

Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau P. erstellt, da sie sich seit dem ... in Mutterschutz/Elternzeit befindet.

Wir hoffen und wünschen, dass Frau P. unser Unternehmen auch in Zukunft bereichern wird und danken ihr für ihre stets gute Leistung."


Mich verwirrt der Satz, dass ich die mir übertragenen Aufgaben (nur) zur vollen Zufriedenheit erfülle, da der Gesamteindruck des Zwischenzeugnisses auf mich sonst gut wirkt; denn auch im Schlusssatz wird mir noch einmal für meine stets gute Leistung gedankt.

Im Rahmen meiner Schwangerschaft bin ich leider über zwei Monate hinweg aus gesundheitlichen Gründen beruflich ausgefallen. Darüber war mein Arbeitgeber natürlich nicht erfreut und ich vermute, dass er deshalb diesen nur befriedigenden Satz in mein Zeugnis "mit eingebaut" hat.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Klaus Schiller

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Widersprüchliches Zwischenzeugnis?
« Antwort #1 am: August 11, 2005, 05:59:26 Vormittag »
Es handelt sich um Standard-Textbausteine, die Sie auch in unserer Datenbank finden und die tatsächlich mehrheitlich der Note 2 entsprechen, während die Gesamtnote („zur vollen Zufriedenheit“) „nur“ eine 3 ist.

Auffallend ist  aber auch die Formulierung  „beherrscht ihr Arbeitsgebiet“, die eher der Note 4 entspricht (Note 3: „…beherrscht ihr Arbeitsgebiet umfassend“.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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