Autor Thema: wie ist das zu verstehen?  (Gelesen 2494 mal)

Toni

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wie ist das zu verstehen?
« am: August 18, 2005, 11:31:04 Vormittag »
In meinem Arbeitszeugnis befinden sich einige Formulierungen, die ich schlecht einschätzen kann, die aber für micht etwas unmotiviert oder sogar negativ klingen. Wie ist der folgende Absatz zu bewerten?

...erweist sich als zuverlässiger, vertrauenswürdiger und leistungsfähiger Mitarbeiter.
Die an Ihn gestellten Aufgaben erledigt... stets mit der angemessenen Sorgfalt und Genauigkeit.
...erledigt alle an Ihn gestellten Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit verbindlich und korrekt.

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Toni

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
wie ist das zu verstehen?
« Antwort #1 am: August 20, 2005, 01:12:53 Vormittag »
Die an Ihn gestellten Aufgaben erledigt... stets mit der angemessenen Sorgfalt und Genauigkeit.
In der zu positiver Ausdrucksweise neigenden Zeugnissprache ist eine "nur" angemessene Sorgfalt (statt z.B. sehr großer Sorgfalt) ein Hinweis auf Leistungsmängel.  

...erledigt alle an Ihn gestellten Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenheit.
Dies ist eine Leistungszusammenfassung der Note 3.

Sein verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit verbindlich und korrekt.
Dies ist eine Verhaltenszusammenfassung der Note 4. Ein "nur " korrektes Verhalten ist deutlich schlechter zu bewerten als ein "vorbildliches" oder "stets einwandfreies Verhalten".

Personalpronomen (ihn, ihm) werden in Zeuginssen ürbigens klein geschrieben.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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