Autor Thema: Zeugnis bei Kündigung noch in der Probezeit  (Gelesen 6576 mal)

annette

  • Gast
Zeugnis bei Kündigung noch in der Probezeit
« am: Juli 20, 2009, 13:22:32 Nachmittag »
Hallo,

habe ein Zeugnis bekommen, aus dem ich nicht so richtig schlau werde (nach Prüfung auf Ihrer Internetseiten). Habe den Eindruck, dass mittelmäßige bis ganz schlechte Bewertung dabei ist. Es wäre schön, wenn ihr mir hierzu eine Erklärung bzw. Bewertung zusenden könntet. Vielen Dank im voraus.

Hintergrund: Habe bei der Fa. in Tz gearb. (20 Std/ 1 halber Vorm.+ 2 ganze Tg), da man ursprünglich jem. ausschließlich für nachmittags gesucht hat, ich aber nur 2 Nachm. anbieten konnte. Mit mir war noch eine Kollegin für 30 St. vorm. dort beschäftigt. Nach Einigung auf die o.a. AZ ist ein neuer Vorgesetzter gekommen, der aber jetzt durchgesetzt hat, dass er unbedingt jem. für nachm. benötigt. Daher ist mir noch in der Probezeit (hätte am 19.07.09 geendet) gekündigt worden, da es (lt. tel. Aussage Personalchef) „danach ja schwieriger für die Firma wäre“. Hier nun Passagen des Zeugnisses:

Bei den Aufgaben stehen unterschiedliche Formulierungen, mal "das Abfertigen oder das Erstellen von", dann wieder "die Terminierung oder die Rechnungsprüfung von", also unterschiedliche Endungen.

Frau … beherrscht ihr Arbeitsgebiet sicher. Sie erweiterte kontinuierlich ihre Fachkenntnisse und besitzt daher ein detailliertes Fachwissen. Frau … konnte somit für das Unternehmen stets gewinnbringende Arbeitsergebnisse erzielen. Insgesamt erfüllte Frau … das in ihr gesetzte Vertrauen zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Sowohl Vorgesetzte als auch Kunden und Kollegen schätzten die sachliche und gewinnbringende Art der Zusammenarbeit.

Frau … verlässt unser Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen mit dem heutigen Tage. Wir bedanken uns für die Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und Erfolg.
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Wie kommt das wohl bei einer Neubewerbung an (insbesondere auch die zweimalige Formulierung „gewinnbringend“?

Annette

Stoffel78

  • Gast
Re: Zeugnis bei Kündigung noch in der Probezeit
« Antwort #1 am: Juli 22, 2009, 00:58:16 Vormittag »
Es fällt einiges auf, z.B. wird ja "Insgesamt" in Zeugnissen in einem einschränkenden Sinne verstanden. Und es geht nicht darum, "Vertrauen" zur vollsten Zufriedenheit zu erfüllen, sondern die Aufgaben. Die Aussage "Wir bedanken uns für die Mitarbeit"  findest du ja auch in der Checkliste. Und der Satz "und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und Erfolg" (den sie bei uns nicht hatte) ist auch nicht gerade eine Belobigung. Alles in allem meiner Ansicht nach 3-4. Eventuell kann man dir hier weiterhelfen: www.arbeitszeugnis.de/zeugnis-fairness.php

annette

  • Gast
Re: Zeugnis bei Kündigung noch in der Probezeit
« Antwort #2 am: Juli 22, 2009, 14:11:18 Nachmittag »
Hallo,

vielen Dank schon mal für eine erste Bewertung.

Kann denn irgendjemand etwas zu diesen Formulierungen "gewinnbringend" sagen, die ja 2x darin vorkommen? Ist das als positiv oder eher negativ zu verstehen? Ich kann das leider nirgendwo nachschlagen.

Annette

Demel

  • Gast
Re: Zeugnis bei Kündigung noch in der Probezeit
« Antwort #3 am: Juli 22, 2009, 16:10:58 Nachmittag »
Bei wichtigen Wertungen wie z.B. der Arbeitsergebnisse (=Erfolg) kommt es auf die Notenskala an (siehe z.B. http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php). Ein einfaches Adjektiv wie "gewinnbringend", auch wenn es sich erstmal gut anhört, reicht kaum aus, um die Ergebnisse angemessen zu bewerten, es klingt daher eher ausweichend (im Sinne von "zumindest kein Verlust"). 
Für eine Verhaltensbewertung ("schätzten die sachliche und gewinnbringende Art der Zusammenarbeit") finde ich das Adjektiv generell unpassend.

annette

  • Gast
Re: Zeugnis bei Kündigung noch in der Probezeit
« Antwort #4 am: Juli 29, 2009, 00:57:44 Vormittag »
Hallo,

habe glücklicherweise die Möglichkeit bekommen, Änderungswünsche bei meinem Zeugnis anzugeben.

Wollte hierzu u.a. auch den Satz "Sowohl Vorgesetzte als auch Kunden und Kollegen schätzten die sachliche und gewinnbringende Art der Zusammenarbeit" ändern, damit er der Note 2 entspricht. Könntet ihr mir einen so ähnlichen Vorschlag machen, ohne dass ich den Satz aus der Notenskala 2 ("Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei"), der ja ganz anders klingt, abschreiben muss? Oder wäre dies doch noch das Beste?

Für eine möglichst schnelle Beantwortung wäre ich euch sehr dankbar.

P.S. Mit den restlichen Sätzen komme ich dank eurer vielen Tipps auf eurer Internetseite gut klar.


Demel

  • Gast
Re: Zeugnis bei Kündigung noch in der Probezeit
« Antwort #5 am: Juli 29, 2009, 12:27:01 Nachmittag »
Sowohl bei Vorgesetzten und Kollegen wie auch bei Kunden war sie für ihre sachliche und kooperative Art sehr geschätzt.


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