Frau W war im Rahmen ihres Aufgabenbereichs mit nachfolgenden Aufgaben betraut:
• Fachliche Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft bei behördlichen Gestattungsverfahren
(z. B. wasser- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Baugenehmigungsverfahren)
• Stellungnahmen zu Anträgen für Vorhaben im baurechtlichen Innen- und Außenbereich
(Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Versorgungseinrichtungen), zu Freiflächengestaltungsplänen
und zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
...gekürzt...
Frau W arbeitete sich auf der Basis ihres sehr guten Fachwissens rasch in die komplexen
Aufgabenstellungen der Naturschutzbehörde ein. Sie war durch ihre freundliche, offene und
geradlinige Art sowie ihrem Fachwissen und der praktischen Herangehensweise jederzeit in
der Lage, alle an sie gestellten Aufgaben zu erfüllen und dabei sehr gute Ergebnisse zu erzielen.
Ihre Arbeitsweise war von Ihrer hohen Motivation für den Naturschutz bestimmt. Sie hat
die Aufgaben stets fachlich fundiert und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Frau W war flexibel und konnte sich problemlos auf neue Aufgaben wie auch auf unterschiedlichsten
Arbeitsanfall einstellen.
Hervorzuheben ist ihre kollegiale und unkomplizierte Art im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und
dem Parteiverkehr. Darüber hinaus überzeugte
Frau W durch ihren kollegialen und bürgerfreundlichen Arbeitsstil.
Der Einsatz der Bürokommunikationsmittel sowie die Anwendung der eingesetzten EDVProgramme
und elektronischer Verfahren bereiteten ihr keine Schwierigkeiten.
Das Arbeitsverhältnis endete vereinbarungsgemäß zum xx
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und bedauern, eine engagierte Fachkraft zu
verlieren.
Wir wünschen Frau W für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute