Autor Thema: Zeugnis, bitte den einen Absatz bewerten, bin unsicher  (Gelesen 2395 mal)

katdieerste

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Zeugnis, bitte den einen Absatz bewerten, bin unsicher
« am: April 05, 2006, 14:15:22 Nachmittag »
"Darüber hinaus pflegte Frau XY ein gutes Verhältnis zu Lieferanten, Dienstleistern, Kunden und Kollegen, was zu einem produktiven Arbeitsklima führte.  Sie verfügt über ein ausgeprägtes Maß an Eigenmotivation und ist eine ausdauernde und gut belastbare Mitarbeiterin, auch war Sie bereit die Arbeitszeiten, entsprechend der Anforderungen des Projektes, flexibel zu gestalten.  "

Also was ich selbst festgesstellt habe, dass die Vorgesetzten fehlen, richtig?  und alles andere, ist das mit einer Note 2 zu bewerten?
oder ist ausgeprägtes Maß an Eigenmotivation negativer bzw noch positiver gemeint?

Danke im voraus

Klaus Schiller

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Zeugnis, bitte den einen Absatz bewerten, bin unsicher
« Antwort #1 am: April 05, 2006, 15:08:30 Nachmittag »
Die Aussagen beziehen sich auf die Bereitschaft und die Befähigung sowie das Verhalten. Leistungs- und Verhaltensangaben sollten allerdings nicht vermischt wie hier werden:  

Der Leistungsteil formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Es ist richtig, dass ein Fehlen der Vorgesetzten zu Ihren Ungunsten gedeutet werden kann.

Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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