Autor Thema: Zeugnis für mithelfende Familienangehörige  (Gelesen 5265 mal)

Karina

  • Gast
Zeugnis für mithelfende Familienangehörige
« am: Januar 30, 2013, 12:58:51 Nachmittag »
Hallo zusammen,
ich versuche verzweifelt rauszubekommen, wie man ein Zeugnis für mithelfende Familienangehörige schreibt. Ich habe nach meiner Ausbildung zur Kffr. f. Bürokommunikation dirket unentgeltlich bei meinem Mann im Büro gearbeitet. Nun haben wir uns getrennt und ich hab kp wie ich, oder er, so ein Zeugnis schreiben soll.. habt ihr Tipps?
Viele Grüße
Karina

Maggy

  • Gast
Re: Zeugnis für mithelfende Familienangehörige
« Antwort #1 am: Januar 31, 2013, 12:50:38 Nachmittag »
Arbeitszeugnisse gibt es nur für abhängig Beschäftigte, also mit Arbeitsvertrag, nicht für die freiwillige Unterstützung von Familienangehörigen. Wenn jemand offiziell in einem Betrieb der eigenen Familie angestellt war, empfiehlt es sich, das Zeugnis von einer Person im Unternehmen unterzeichnen zu lassen, mit der man nicht verwandt/ verheiratet ist. Das Zeugnis wird dann also ganz regulär und sachlich formuliert.

Karina

  • Gast
Re: Zeugnis für mithelfende Familienangehörige
« Antwort #2 am: Februar 04, 2013, 11:04:41 Vormittag »
Das heißt, wenn ich 5 Jahre unentgeltlich und "unoffiziel" bei meinem Mann gearbeitet habe, kann ich mir, oder er mir, kein Zeugnis schreiben? Das ist ja ne riesen Lücke! Ich könnte mir doch ein einfaches Zeugnis erstellen, mit Hinweis, das ich eben als mithelfende Familienangehörige diese und jene Tätigkeiten hatte?!
Gruß, Karina

Kalli66

  • Gast
Re: Zeugnis für mithelfende Familienangehörige
« Antwort #3 am: Februar 04, 2013, 16:45:19 Nachmittag »
Zitat
Ich könnte mir doch ein einfaches Zeugnis erstellen
Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde. Man kann sich nicht selbst ein Zeugnis erstellen. Auch ein Ehemann / eine Ehefrau kann nicht einfach ein Zeugnis erstellen. Das darf nur ein offizieller Arbeitgeber.

Zitat
Das heißt, wenn ich 5 Jahre unentgeltlich und "unoffiziel" bei meinem Mann gearbeitet habe
Das ist - ohne Vertrag und ohne Vergütung - im arbeitsrechtlichen Sinne keine Arbeit. 

Es soll aber Fälle geben, in denen eine solche familiäre Zusammenarbeit nachträglich in einem Zeugnis als ein offizielles Arbeitsverhältnis dargestellt wird, auch wenn das natürlich in den Bereich der Urkundenfälschung fällt.


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