Autor Thema: Zeugnis = schlecht?  (Gelesen 5455 mal)

LULU

  • Gast
Zeugnis = schlecht?
« am: September 09, 2008, 22:34:34 Nachmittag »





Frau …, geboren…, ist seit…in unserer Kanzlei als Steuerfachassistentin beschäftigt.

In den Aufgabenbereich von Frau… fallen neben laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltungen die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.

Neben ihrer praktischen Tätigkeit besuchte Frau… fachspezifische Fortbildungen aus dem Angebot…..in denen sie ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand hielt. Ihre dadurch erworbenen Kenntnisse setzte Frau… stets hervorragend praktisch um.

Frau…hat die ihr übertragenen Aufgaben jederzeit mit viel Engagement, hoher Sorgfalt, zuverlässig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Sie zeigte in jeder Hinsicht eine ausgezeichnete Einsatzbereitschaft und Leistungsfreude.

Das Verhalten von Frau… gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets zuvorkommend und vorbildlich. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Mandanten war jederzeit korrekt.

Frau … verlässt unsere Kanzlei zum…auf eigenen Wunsch. Für ihre persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir Frau… alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Kalli66

  • Gast
Re: Zeugnis = schlecht?
« Antwort #1 am: September 09, 2008, 23:56:47 Nachmittag »
Schlecht oder nicht, das hängt davon ab was du erwartest. Wenn es nur um eine mehrwöchige Aushilfstätigkeit ging ist das was anderes als wenn du mehrere Jahre dort beschäftigt warst und das Zeugnis bei einer Neubewerbung einen guten Eindruck machen soll. Ich geh bei der Analyse immer gern von unten nach oben vor, da fällt mir als erstes auf, dass es scheinbar ein Abschlusszeugnis ist (wegen der Zukunftswünsche am Ende), gleichzeitig ist es teilweise in der Vergangenheitsform geschrieben und teilweise in der Gegenwartsform (ist seit…in unserer Kanzlei als Steuerfachassistentin beschäftigt). Das ist seltsam. Bist du freigestellt. Das sollte das Zeugnis möglichst nicht verraten. Wer es unterschrieben hat (der Chef?) ist leider nicht zu sehen. Dann fallen schon die ersten markanten Leerstellen auf (kein Dank, kein Bedauern), das ist schon mal sehr unvorteilhaft, meist ein Zeichen von Streit. Es ist auch ein großer Unterschied, ob ein Verhalten vorbildlich (=sehr gut) oder nur "jederzeit korrekt" war (=schwach). Vier Sätze zur Leistung, das ist sehr wenig. Wichtige Aspekte fehlen, z.B. wird das Niveau der Kenntnisse nicht bewertet, nur die Umsetzung. Auch Fähigkeiten (z.B. Urteilsvermögen, Belastbarkeit, Übersicht...) oder Erfolge (z.B. Termintreue) wird gar nicht eingegangen. Ich könnt noch eine Weile so weiter rummaulen, aber im Grunde findest du das alles auch in der Checkliste, siehe oben. Oder du beantragst den Zeugnistest, dann hast du alles in der tabellarischen Übersicht, samt Verbesserungsvorschlägen: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistestphp


LULU

  • Gast
Re: Zeugnis = schlecht?
« Antwort #2 am: September 10, 2008, 12:33:47 Nachmittag »
Hallo,

das Zeugnis ist vom Chef unterschrieben und ich war fast 2 Jahre da!
Man könnte sagen die haben mich rausgeekelt.

Danke aber schon mal für den Tipp, das habe ich mir eh schon gedacht.
Da bekommst Du gesagt " Ich denke da haben Sie ein gutes Zeugnis von uns bekommen"
Wie scheinheilig ist das denn!

Gruß Lulu

LULU

  • Gast
Re: Zeugnis = schlecht?
« Antwort #3 am: September 10, 2008, 18:26:44 Nachmittag »
hier eins was von dem Vorarbeitgeber stammt.

Frau ...geb. am...wohnhaft....war in der Zeit vom 15.08........in meiner Kanzlei als Steuerfachwirtin tätig.

Frau ...zeigte großes Interesse und Eigeninitiative, sodass sie selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt werden konnte.

Zu Ihren Aufgaben gehörte insbesondere

- die Erstellung von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen
- Erstellung von Steuererkl.
- Erstellung von Finanz- u. Lohnbuchführungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Mitwirkung bei der laufenden Beratung und Betreuung von Mandanten
- Mitwirkung bei Prüfungen

Die Ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau ....stets zu meiner vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Frau ...wurde von Mandanten sehr geschätzt.

Auf eigenen Wunsch endet das Arbeitsverhältnis zum....in meiner Kanzlei.

Ich danke Frau ... für ihre engagierte Mitarbeit und wünsche ihr für ihren beruflichen und persönlichen Lebensweg weiterhin
viel Erfolg und alles Gute.


Ort, Datum

Unterschrift Chef

Mike

  • Gast
Re: Zeugnis = schlecht?
« Antwort #4 am: September 11, 2008, 03:02:06 Vormittag »
Da fehlt im Leistungsteil aber auch so ziemlich alles. Zu Fähigkeiten, Wissen, Arbeitserfolg... Einige wertende Angaben stehen vor derAufgabenbeschreibung ("zeigte großes Interesse und Eigeninitiative, sodass sie selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt werden konnte") statt im Leistungsteil nach der Aufgabenbeschreubung. Ich kann nur jedem empfehlen, ein Zeugnis sofort nach Erhalt kritisch zu prüfen bzw prüfen zu lassen.  Zum Beispiel mit der kostenlosen Checkliste.

LULU

  • Gast
Re: Zeugnis = schlecht?
« Antwort #5 am: September 16, 2008, 10:53:44 Vormittag »
Hallo,

ich habe meinen Vorarbeitgeber gebeten das Zeugnis zu überarbeiten (das erste oben geschriebene Zeugnis) und Ihm die Punkte genannt die oben bemängelt werden.

Darauf hin bekam ich ein Schreiben das die sich meiner Deutung bzw. Wertung des Zeugnis nicht anschließen und meinem Wunsch auf Änderung nicht nachkommen.

Was soll ich nun tun?

Gruß LULU

Demel

  • Gast
Re: Zeugnis = schlecht?
« Antwort #6 am: September 16, 2008, 15:03:57 Nachmittag »
Kalli66 schrieb ja: Ich könnt noch eine Weile so weiter rummaulen, ...
Ich würde mich bei Änderungswünschen nicht nur auf einzelne Kommentare im Forum stützen. Eine richtige Analyse umfasst ja mehrere DinA4-Seiten und berücksichtigt viele Aspekte, auf die man nur eingehen kann, wenn man alle Details kennt und sich auch die Zeit nimmt, einem Fragesteller das ALLES im Detail zu erklären. Wie in den Nutzungsbedingungen des Forums (siehe oben) erwähnt sollte man sich im Forum auf konkrete Fragen u einzelnen Aussagen beschränken. Der erwähnte "Zeugnistest" ist für eine komplette Analyse sicher eine gute Wahl.

Es gibt ein neues Urteil des BAG, das findest du bei Arbeitszeugnis.de in der Urteilsdatenbank unter "Leerstellen". Darin heißt es, dass fehlende Angaben ein unzulässiges Geheimzeichen sein können. Es ging in dem Fall um die fehlende Belastbarkeit in einem Journalistenzeugnis. Ohne Frage ist das Zeugnis viel zu kurz.

Der übliche Weg ist: eine Zeugnisanslyse anfordern (um ALLE Mängel des Zeugnisses zu kennen), eine nach deinen Vorgaben verbesserte Zeugnisfassung anfordern (siehe www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php) und dann - wenn der Arbeitgeber nicht gesprächsbereit ist - von einem Anwalt ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Zeugniskorrektur aufsetzen lassen. Ein Muster für ein solches Schreiben findest du unter www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php


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